Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rostock
Stadtwerke Rostock
Pelikan:
moin moin,
die Stadtwerke versenden nun Schreiben mit :
\"..wir bedaueren, dass Sie unser Vertragsangebot nicht angenommen haben und teilen Ihnen, rückwirkend zum 1.4.07, die Belieferung mit Erdgas als Ersatzversorgung mit...\"
Dumm nur, dem Kündigungsschreiben vom Februar fehlt eine originale Unterschrift. Somit besteht der alte Vertrag weiter und warum soll ich dann einen neuen mit schlechteren Konditionen abschliessen?
Mit den eingescannten Unterschriften könnte man \"richtig gute\" Anschreiben verfassen, das rechtliche mal beseite gelassen.
Meine Frage: Da ich die AGBs der Stadtwerke nicht anerkenne, wie soll denn nach den 3 Monaten Ersatzversorgung ein Vertrag zustande kommen?
Mit Gruß vom
Pelikan
Wuschel:
Hallo ich habe auch so ein Schreiben bekommen. Ich bin jetzt in die Grundversorgung der Stadtwerke Rostock gefallen. Obwohl ich Widerspruch gegen alle Erhöhungen und die Kündigung des Sondervertrages eingelegt habe. Darauf wurde bislang nicht reagiert. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? HAT jEMAND EINEN GUTEN RAT?
RR-E-ft:
@Wuschel
War denn im Sondervertrag überhaupt ein Recht zur Vertragskündigung für die Stadtwerke wirksam vereinbart worden (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06)?
L938:
Das schreibt unsere Ostseezeitung heute:
Erfolg für Stadtwerke
Gruß P. X(
RR-E-ft:
@L938
Wenn man wüsste, warum die an dem Verfahren beteiligten Verbraucher überhaupt meinen, dass § 315 BGB zur Anwendung kommt, falls es in dem Vertrag schon gar keinen wirksamen Preisänderungsvorbehalt gibt. Schließlich hatte das Landgericht Rostock entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt..... Der weite Spielraum der Billigkeit genügt nach der BGH- Rechtsprechung dabei auch nicht.
Hatten die Verbraucher die gestiegenen Bezugskosten bestritten?
Hatten die Verbraucher mit Nichtwissen bestritten, dass etwaig gestiegene Bezugskosten nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig ausgeglichen wurden?
Darauf, wie sich die beteiligten Verbraucher in einem Prozess aufstellen, hat man selbst keinen Einfluss. Deshalb schafft auch ein negatives Urteil keine Bindungswirkung für andere Verbraucher....
Man darf sich nicht darauf verlassen, dass andere Verbraucher statt einem selbst einen Prozess vortrefflich führen.
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