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Autor Thema: Gilt das EnWG auch bei Flüssiggas ???  (Gelesen 8406 mal)

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Offline Ready XL

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Gilt das EnWG auch bei Flüssiggas ???
« am: 15. Februar 2007, 22:13:15 »
Hallo,

......kann mir mal einer der Experten hier im Forum verraten, ob bei einer zentralen Flüssiggasversorgung (ein unterirdischer Tank für mehrere Häuser) und einem vorhandenen Miettank auch das EnWG greift?

Antwort auch gerne per PN.

Gruß
Ready XL

Offline Onkel-Olli

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Gilt das EnWG auch bei Flüssiggas ???
« Antwort #1 am: 22. Februar 2007, 09:46:00 »
Hi Ready XL,

also was ich nicht ganz verstehe ist, wenn ich das richtig gelesen habe, hattest Du schon Ende 2005 die Kündigung Deines Versorgers auf dem Tisch.
Warum hast Du dann nicht reinen Tisch gemacht und entsprechend Deiner Überzeugung einen eigenen Tank gekauft?
Eigentlich können doch die Kosten für das "Abnabeln" von einer Zentralgasanlage nicht höher sein, als die Kosten für das ausbuddeln und abholen eines Tanks oder täusche ich mich da? Nach gängiger Meinung im Forum hätten sich Deine Investitionskosten damit also früher amortisieren sollen als bei einem Tankwechsel. Was hält Dich davon ab?

Gern auch per PN

Gruß
Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Offline Ready XL

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Gilt das EnWG auch bei Flüssiggas ???
« Antwort #2 am: 22. Februar 2007, 11:43:48 »
@Onkel Olli,

....lass es doch bitte sein wenn Du keine Ahung hast. Kenndt Du mein Grundstück?

Ready XL

Offline Onkel-Olli

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Gilt das EnWG auch bei Flüssiggas ???
« Antwort #3 am: 22. Februar 2007, 14:30:49 »
Hi Ready XL,

gerade weil ich keine Ahnung davon habe, frage ich ja bei Dir nach und natürlich kenne ich Dein Grundstück und Deine Bedingungen nicht.

Ich bin nur davon ausgegangen, dass die reinen Kosten für das "Abbinden" von einer Zentralgasversorgung (stell ich mir nur als setzen einer "Blindmuffe" vor) nicht so hoch sein können wie die Rückführung eines ober- oder unterirdischen Tanks.
Da ich mich vor neun Jahren auch schon mit der Thematik befasst habe, ist mir schon klar, dass Du einen Netzkostenbeitrag und einen Baukostenzuschuss geleistet haben wirst (oder wie auch immer Dein Anbieter das genannt haben möchte) und das Du diese Kosten auch noch mit einberechnen musst. Eventuell wollte Dein Anbieter auch noch mehr von Dir, so etwas wie eine Vertragsstrafe oder so. Das sind jedoch alles nur Vermutungen, da Du Dich dazu ja nicht im öffentlich zugänglichen Forum äußerst. Aber auch das kann ja gute Gründe haben und das musst Du ganz für Dich entscheiden, ob Du das mitteilst oder nicht, nur hilft das keinem Anderen, sich auf objektiver Basis für oder gegen einen Zentralgasanschluß zu entscheiden. Sind eben alles nur Bruchstücke.


Grüße
Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Offline Ready XL

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Gilt das EnWG auch bei Flüssiggas ???
« Antwort #4 am: 22. Februar 2007, 16:46:33 »
@Onkel Olli,

... wie war die eigentliche Frage die ich im Betreff gestellt habe?
Zu Deiner Info. Ich kann hier keinerlei weitere Details zum schwebenden Verfahren abgeben, denn schließlich liest der "Feind" ja mit. Aber kannst mir glauben, ich habe schon noch einige Pfunde in der Hinterhand.

Gruß
Ready XL

Offline gastanker

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Gilt das EnWG auch bei Flüssiggas ???
« Antwort #5 am: 14. März 2007, 14:20:37 »
Hallo zusammen,

um es kurz zu machen, ja das EnWG gilt auch für Flüssiggas. Also für Anlagen, in denen über ein Rohrnetz mit Zählern bei jedem Abnehmer diese versorgt werden.

Offline Ready XL

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Gilt das EnWG auch bei Flüssiggas ???
« Antwort #6 am: 15. März 2007, 13:17:27 »
Hallo Flüssiggasler,

...wollte nochmal an den Thread erinnern. Hat hier jemand Ahnung davon?

Grzß
Ready XL

Danke an gastanker für die Antwort.

Offline gastanker

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Gilt das EnWG auch bei Flüssiggas ???
« Antwort #7 am: 23. März 2007, 17:00:28 »
Hallo Ready_XL,

wie ist der Termin ausgegangen? Gibt es was Neues zu dem Thread hier?

Offline Ready XL

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Gilt das EnWG auch bei Flüssiggas ???
« Antwort #8 am: 24. März 2007, 10:30:46 »
...nee, nix Neues, neuer Termin Anfang Mai.

Gruß
Ready XL

 

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