Energiepreis-Protest > DREWAG - Stadtwerke Dresden

Kündigung Sondervertrag

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Monaco:
@HD

Ihnen wurde mit Schreiben vom 14.02.2007 wohl angekündigt, dass man Ihnen kündigen werde, falls Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben. Das ist aber noch keine konkrete Kündigung. Die kann ja erst nach dem 26.02.2007 ausgesprochen werden. Bis dahin haben Sie ja die Möglichkeit den neuen Vertrag anzunehmen.

Achten Sie bei einer möglichen Kündigung auch auf die Form. Die darf nämlich nicht jeder kleine Sachbearbeiter tätigen und eine gescannte Unterschrift reicht auch in vielen Fällen nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

HD:
@ Cremer

Ich habe noch eine letzte Frage.
Fällt man nach erfolgter Kündigung automatisch in die Grundversorgung? Eigentlich müßte man vom Anbieter einen neuen Vertrag bekommen, bzw. sich selber um einen neuen Vertrag kümmern.

Mit freundlichen Grüßen


HD

Cremer:
@HD,

im Normalfall wird der Versorger sich dazu äußern.

Monaco:
@HD

Ihnen bleiben genau 3 Möglichkeiten

1. Sondervertrag bei einem alternativen Anbieter = Akzeptanz der aktuellen Preise (z.B. Yello)
2. Sondervertrag bei Ihrem Grundversorger = Fällt wohl aus, dort hätten Sie über Widerspruchsverzicht auch bleiben können
3. Grundversorgung bei Ihrem Grundversorger = sofortiger Preiswiderspruch möglich

Bei genauer Betrachtung bleibt Ihnen wohl nur 3. Darüber wird sich Ihr derzeitiger versorger auch am Meisten freuen. Bis zum Nachweis der Billigkeit der Preise ist nämlich zunächst einmal nichts fällig.

Möglicherweise ändert sich ja die Betrachtungsweise Ihres Versorgers, wenn Sie ihm 3. offerieren.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

HD:
Hallo,

erst noch einmal Danke für die Informationen.

Ich werde jetzt erst einmal abwarten wie der Versorger reagiert, wenn ich mich bis zum 26.02.07 nicht gemeldet habe. Ich melde mich wieder wenn es etwas Neues gibt.

Mit freundlichen Grüßen

HD

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