Energiepreis-Protest > DREWAG - Stadtwerke Dresden

Kündigung Sondervertrag

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HD:
Hallo,

ich hatte im Januar Widerspruch (gemäß § 315) gegen die Erhöhung des Strompreises "Dresdner Strom privat" (DREWAG) erhoben und der DREWAG mitgeteilt, dass ich nur den momentanen Abschlag weiter bezahlen werde.
Gestern habe ich dazu eine Antwort bekommen.
Darin fordert mich die DREWAG auf, bis zum 26.02.07 ein in der Anlage beigefügtes Schreiben zu unterschreiben, in dem steht, dass ich meinen Widerspruch zurückziehe.
Weiter wurde mir mitgeteilt, dass wenn ich den Widerspruch aufrecht erhalte, ich zunächst von der Preisanpassung für den Strom ausgenommen werde, mir allerdings zum 28.02.07 das Vertragsverhältnis gekündigt wird.
Die Kündigung wurde damit begründet, dass der "Dresdner Strom privat" ein Sondervertrag ist und damit gekündigt werden kann.

Wie sollte man in diesem Fall nun weiter vorgehen.
Wenn ich die Informationen in den Foren richtig verstanden habe, können die Energieanbieter Sonderverträge nicht so einfach kündigen.

Sollte man, da ein konkreter(ziemlich kurzer) Kündigungstermin genannt wurde, dieser Kündigung erst einmal schriftlich wiedersprechen,  oder gleich dem zuständigen Amtsgericht eine Schutzschrift zusenden bzw. eine einstweilige Verfügung gegen die angedrohte Versorgungssperre beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

HD

jroettges:
Was beim Gas leider noch immer nicht flächendeckend möglich ist, das kann man auf dem Strommarkt längst: Man kann sich einen anderen Anbieter suchen!

Leider tun die Kunden dies viel zu selten! Warum nur? Würden mehr Kunden den überteuerten Angeboten den Rücken kehren und zu den günstigeren wechseln, dann würde sich auch bald ein richtiger "Markt" einstellen, in dem sich die Preise nach Marktgesetzen bilden.

Die Netzgesellschaft der DREWAG ist ja wohl auch der örtliche Netzbetreiber, um den man nicht herumkommt. Die verdient auch mit, wenn man den Strom von sonstwoher bezieht.

Die EVU können einem Kunden außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung kündigen. Da gibt es Regularien und Fristen, aber es ist erlaubt. Ob es besonders klug ist, das ist eine andere Frage.

Monaco:
@HD

Schauen Sie doch erst einmal in die Vertragsbedingungen. Eine Kündigung zum 28.02.2007 dürfte ja wohl kaum möglich sein, es sei den Sie hatten eine Kündigungsfrist mit 2 Tagen zum Monatsende vereinbart. :D

Eine Versorgungssperre hatte man Ihnen doch nicht konkret angekündigt, oder? Vergessen Sie daher das Amtsgericht.

Selbst wenn Ihnen ihr dezeitiger Sondervertrag gekündigt wird, landen Sie in der Ersatz- oder Grundversorgung. Daher besteht zunächst auch kein Grund zur Panik. Warten Sie doch erst einmal ab, was die andere Seite tut. Eine Kündigung zum 28.02.2007 wohl kaum. Höchstens am 28.02.2007 zum (z.B. 31.04.07).


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

HD:
Hallo,

erst einmal danke für die Infos.
eigentlich bin ich davon ausgegangen, daß auch Sonderverträge, wo der Lieferant die Preise einseitig erhöht, als unbillig betrachtet werden können.

@Monaco
Eine Kündigung zum 28.02.07 ist nach meiner Auffassung laut Vertragsbedingungen korrekt. Dort steht "Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden." Das Kündigungsschreiben habe ich am 14.02.07 erhalten.

Eine Versorgungssperre wurde nicht angekündigt. Kann ich damit in jedem Fall davon ausgehen,  automatisch in der Grundversorgung zu landen, oder gibt es da seitens des Versorgers irgend welche Tricks um dies zu verhindern ?
Eigentlich macht dieses Vorgehen für den Versorger keinen Sinn, denn die Preise der Grundversorgung kann man in jedem Falle als unbillig bezeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

HD

Cremer:
@HD,

Sie fallen in die Grundversorgung.

Und dann in der Grundversorgung das gleiche Spielchen machen:
widersprechen nach § 315

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