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Autor Thema: widerspruch auch für Gewerbe möglich ?  (Gelesen 14069 mal)

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Offline dreahumpel

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« am: 15. Februar 2007, 14:38:52 »
Hallo,
habe heute nach Widerspruch und Kürzung von meinem Gasversorger konkret angekündigt bekommen,daß mir die Lieferung gesperrt wird.
Da es aber nicht um meinen Privathaushalt geht,sondern um meine (kleine) Werkstatt, möchte ich,bevor ich mich in Unkosten stürze,doch gern abklären, ob ich rechtlich den Privatverbrauchern gleichgestellt bin.
Danke allen schon jetzt für ihre Hilfe

Offline taxman

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #1 am: 15. Februar 2007, 16:02:56 »
Bitte lesen Sie hier:
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

und danach hier:
Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)

Wenn Ihnen das alles spanisch vorkommen sollte, sollten Sie sich überlegen eventuell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Insbesondere da bei Ihnen die Sperrung angedroht scheint.

Versierte Anwälte können Sie hier finden:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

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Offline dreahumpel

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #2 am: 15. Februar 2007, 16:50:35 »
Danke für den schnellen und sehr hilfreichen Rat.
Mit diesem Hintergrund werde ich es angehen    :wink:

Offline AKW NEE

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #3 am: 15. Februar 2007, 17:00:33 »
@ dreahumpel

Um welchen Versorger handelt es sich hier?

Es wäre schön, wenn es von Zeit zur Zeit einen kurzen Bericht über die Entwicklung gäbe.
Gruß

Offline dreahumpel

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #4 am: 15. Februar 2007, 17:04:16 »
Sind die Stadtwerke in Erfurt
Gruß
Dreahumpel

Offline Schwalmtaler

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #5 am: 16. Februar 2007, 07:58:51 »
Moin dreahumpel,

da Erfurt und Jena nicht gerade weit auseiander liegen, empfehle ich Ihnen unseren allseits geschätzten RA Fricke (hier im Forum auch über pn zu erreichen) falls Sie einen Anwalt einschalten wollen.

Offline dreahumpel

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #6 am: 16. Februar 2007, 08:52:13 »
hallo zusammen,
ist ja toll, mache früh meinen Rechner auf und schon ist neue Hilfe da.
Bin begeistert vom Netz ( ihr müßt euch einen eher älteren Menschen vorstellen) Mit Hilfe solcher Foren können Monopole geknackt werden.

Werde auf jeden Fall berichten wie es hier weiter geht. :D

Offline taxman

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #7 am: 16. Februar 2007, 09:10:48 »
Zitat von: \"Schwalmtaler\"
Moin dreahumpel,

da Erfurt und Jena nicht gerade weit auseiander liegen, empfehle ich Ihnen unseren allseits geschätzten RA Fricke (hier im Forum auch über pn zu erreichen) falls Sie einen Anwalt einschalten wollen.


Ich denke mit dieser Empfehlung müssen wir zukünfitg sorgfältiger umgehen. Denn wenn Herr Fricke zuviel Arbeit durch uns aufgebrummt bekommt hat er keine Zeit mehr sich hier im Forum zu äußern.

 :D  :D  :D  :D  :D  :D  :D  :D

Grüße
taxman
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Offline dreahumpel

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #8 am: 16. Februar 2007, 09:46:40 »
keine Panik
kämpfe erstmal selbst  :evil:

Offline taxman

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #9 am: 16. Februar 2007, 10:29:31 »
Zitat von: \"dreahumpel\"
keine Panik
kämpfe erstmal selbst  :evil:


dreahumpel, ich wollte Sie damit angreifen!  :oops:
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Offline dreahumpel

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #10 am: 16. Februar 2007, 12:00:37 »
ui,ui,das Medium scheint mißverständlich zu sein wenn man (ich ) ein wenig ungeübt ist.
mein letzter Beitrag in Langform:" ich kämpfe erst mal selber" und der Teufel soll meinen Kampfeswillen unterstreichen. bitte um Nachsicht. Zur Sicherheit jetzt mal keinen smilie.[/b]

Offline Cremer

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #11 am: 16. Februar 2007, 22:03:20 »
@dreahumpel,

was heißt, dass Ihnen konkret die Sperre angekündigt wurde?

Datum? Fristenzeitraum?

Wie lautet denn der Vertrag für die Werkstatt? Auf "Firma ..." oder auf "Herr..."

Ist eigentlich egal :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline AKW NEE

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #12 am: 17. Februar 2007, 09:01:08 »
@ cremer
Sie schreiben:
Zitat
Wie lautet denn der Vertrag für die Werkstatt? Auf "Firma ..." oder auf "Herr..."
Ist eigentlich egal


Ist wirklich egal. Als Anrede für Firmenkunden ist beides möglich. Wenn es aber egal ist, brauche ich es nicht zu schreiben. Bei Hilfesuchenden, die in der Sache noch unsicher sind, trägt dies nur zur Verunsicherung bei.

@dreahumpel
Wenn Ihnen ein konkreter Termin für die Sperrung genannt wurde ist die Sache sehr ernst und Sie sollten sich einen Anwalt suchen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie diese in der Sache bemühen.
Wenn kein Termin genannt wurde ist es nur ernst und wohl ein Einschüchterungsversuch, dem Sie mit einem Hausverbot und dem hinterlegen einer Schutzschrift  begegnen können. Menschen, die ganz sicher gehen wollen, schalten auch hier schon einen Anwalt ein.
Gruß

Offline dreahumpel

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #13 am: 17. Februar 2007, 11:16:56 »
Hallo zusammen;
nach meinen Recherchen auf Grundlage der Tipps aus dem Forum bin ich wohl normaler Tarifkunde auch mit meiner Einmannwerkstatt. Habe nie einen Vertrag unterschrieben, obwohl das in der " Vertragsbestätigung" vom Jahr 2000 recht schwammig formuliert wurde.
Übrigens bin ich in Erfurt der Einzige laut Aussage des Verbraucherschutzes, dem  bisher eine Konkrete Sperre mit Datum angedroht wurde. Da ich in dem Falle Für den Verbraucherschutz keine Privatperson bin, können sie auch nicht tätig werden. Privater Rechtsschutz greift auch nicht und deshalb vermute ich, das mich die Stadtwerke rausgepickt haben, die sind ja auch nicht dumm.
Habe ein Schreiben hingeschickt und Rücknahme der Sperre verlangt sowie Hausverbot erteilt. Gleichzeitig die Schutzschrift ans Amtsgericht wegen der möglichen Beantragung einer einstweiligen Verfügung seitens der Stadtwerke.
Frist habe ich bis zum 22.Februar gestellt. Das Wirtschaftsministerium habe ich auch Informiert. Sollte ich Ende nächster Woche keine Reaktion haben,muß ich weiter sehen. Gruß Dreahumpel

Offline Cremer

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #14 am: 17. Februar 2007, 18:29:25 »
@AKW NEE,

hatte dies ja mit Augenzwinkern geschrieben.

Es wird doch auf die Formulierung der Verbraucheradresse drauf ankommen, siehe Verbraucherschutz, die sich ggf. verweigern.
MFG
Gerd Cremer
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