Energiepreis-Protest > Stadtwerke Schweinfurt

Sperrandrohung oder nicht?

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Rob:
Hallo zusammen,
nun ist es soweit, nach Einspruch und Kürzung kam die erste Mahnung. Es wurden der gekürzte Betrag aus der Abschlußrechnung `06 und die gekürzte Abschlagszahlung  Jan `07 einfach zusammenaddiert und unter dem Datum der Abschlußrechnung angemahnt.  :shock:

Frage 1: Darf man beides einfach in einen "Topf" werfen? Meiner Meinung nach sind es doch getrennte Dinge, Abschlußrechnung 2006 und erste Abschlagszahlung 2007. :roll:

Frage 2: handelt es sich hiebei um eine konkrete Sperrandrohung:
"...bis spätestens 27.02.2007..." "Gleichen Sie unsere Forderung bis zum genannten Termin nicht aus, werden wir von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die Versorgung einstellen. Für Schäden aus dieser Maßnahme übernehmen wir keine Haftung." :roll:  Es wird ja direkt auf den "genannten Termin" verwiesen.
Wenn ja, wie gehe ich vor: erstmal versuchen den Versorger zur Rücknahme zu bewegen oder gleich zum Amtsgericht?

Ein Hausverbot würde nichts nützen, da wir der hinterste Verbraucher in einer Sackgasse sind und man uns bestimmt die Leitung vor dem Grundstück zumachen könnte.

Delikater Weise ist den Stadtwerken ein Fehler in der Rechnung unterlaufen :lol: : Der Brennwert wurde zum 1.1.2007 von
10,88kWh/m³(2006) auf 10,71kWh/m³ geändert. Die Jahresabrechnung 2006 wurde aber mit 10,71kWh/m³ (Wert 2007) berrechnet. Dies würde doch heißen, dass alle Rechnungen falsch sind. Scheinbar hats aber noch keiner gemerkt.
Sollte ich das erstmal für mich behalten?

Schönen Tag noch und danke für die kommenden Tipps,
der Rob

AKW NEE:
Ich halte es nicht für eine konkrete Sperrandrohung!

Wenn auf der Internet Seite von "www.energienetzt.de" unter "Service" der Punkt "Gaspreis-runter" geöffnet wird, erscheint eine Seite, auf der
"Man droht Ihnen mit Einstellung der Versorgung,
diesen anklicken und wie beschrieben vorgehen. Spätestens wenn der Versorger mit einem konkretem Datum droht einen Anwalt aufsuchen.
 Gruß

DieAdmin:
@Rob,

ich würde das schon als konkrete Sperrandrohung ansehen.

Hier das Link: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/

Ist aber ein netter Versorger, der sowas liebes zum Valentinstag verschickt. :shock:

eislud:
@Rob

Zu Frage 1:
Es besteht regelmäßig ein Aufrechnungsverbot, deshalb sollten hier die beiden Abrechnungsperioden nicht in den selben Topf geworfen werden können.
Vielleicht mal noch hier schauen:
Grundsätzliches: Stadtwerke verrechnen  Aussenstände mit Abschlagszahlungen
Beispiel für Schreiben an den Versorger: Stadtwerke München

Zu Frage 2:
Ich würde es auch eher als konkrete Sperrandrohung sehen.
Vielleicht auch ergänzend noch hier vorbeischauen:
Versorger beruft sich auf §30 AVBGasV und §17 GVV

Gruss eislud

Cremer:
@Rob,

zum Thema Hausverbot

Wenn Sie dieses schriftlich aussprechen gehören alle Teile dazu, welche Ihre Wohnung betrifft.

Zusätzlich können Sie noch erwähnen, dass hierunter auch die Zuleitung zu  verstehen ist.

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