Hallo,
es gibt Neuigkeiten. Folgende mail habe ich soeben erhalten:
"Sehr geehrter Herr XXX",
wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Schreiben vom 07.02.07 sowie der
nachstehenden eMail.
Die angekündigte Sperrandrohung haben wir auf Grund der ungewissen
Rechtslage vorläufig erst einmal ausgesetzt. Wir wollen zunächst die
Urteilsverkündung vom BGH am 14.03.2007 abwarten, bevor über die weitere
Vorgehensweise in unserem Hause entschieden wird.
Eine Antwort auf Ihr Widerspruchsschreiben erhalten Sie in den nächsten
Tagen.
Mit freundlichen Grüßen ...."
Immerhin habe sie sich innerhalb der per mail gesetzten Frist gemeldet. Ich wollte gerade zur Post und per Einschreiben... .
Bedeutet "ausgesetzt", dass sie sich dann nochmals melden, oder ohne Vorwarnung weitermachen?
Denke die Verfügung vom Amtsgericht kann ich mir nun sparen, oder wie seht ihr das?
Noch eine Frage: Ist eine Mahnung eine Mahnung, auch wenn diese nicht unterschrieben ist? Diese Antwort konnte ich trotz langer Suche nirgends finden (@karamba, @evitel2004 :wink: ).
Der Rest hat sich dann durch die fleissigen Suche doch erklärt
Da fängt die Woche doch schon gut an :lol: ,
Tschau, der Rob