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Autor Thema: Jahresabschluß: Überzahlung Strom, Nachzahlung Gas.  (Gelesen 4134 mal)

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Offline Ofal

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Jahresabschluß: Überzahlung Strom, Nachzahlung Gas.
« am: 19. Januar 2007, 21:05:19 »
Moin,

schon seid einiger Zeit lese ich fleißig im Forum mit und habe einen noch sehr übersichtlichen Briefverkehr mit meinem Versorger (EWE). Nun ist mir die Jahresrechnung ins Haus geflattert und es ergibt sich eine Überzahlung beim Strom (für die Tage, die ich noch Kunde bei der EWE war  P  )
Beim Gas ergibt sich nach der Berechnung der EWE und auch von mir eine nötige Nachzahlung.
Widerspruch habe ich bereits vor 1 1/2 Jahren mit der Begründung von BGB §307 (als Sondervertragskunde) und auch nach BGB § 315 eingelegt. Zusätzlich habe ich auf BGB §366 und §367 (Verrechnung) hingewiesen.

 ? Wie gehe ich jetzt vor?
1. Zahle ich brav den von mir errechneten Betrag für die Nachzahlung beim Gas und hoffe darauf, dass die EWE mir den überbezahlten Betrag beim Strom anstandsgemäß überweist oder
2. verrechne ich selber die Überbezahlung vom Strom mit der Nachzahlung für Gas und fordere meinen Versorger auf mir den dann (nach meiner Rechnung) noch immer überbezahlten Betrag auszuzahlen?

  twisted  Selbstverständlich habe ich auch gleich der geforderten Erhöhung des Abschlages widersprochen.


Leider hatte ich im Forum zu dieser Konstellation nichts gefunden.

Freundliche Grüße von der Küste und vielen Dank,

Ofal

Offline Cremer

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Jahresabschluß: Überzahlung Strom, Nachzahlung Gas.
« Antwort #1 am: 20. Januar 2007, 22:30:43 »
@Ofal,

sie haben wohl nicht genügend recherchiert. :wink:

War schon behandelt worden.

Wieso stellt EWE zwei Rechnungen? Haben Sie getrennte Abschläge gehabt?

Normalerweise eine Rechnung, worin beide Eneregiearten aufgelistet und addiert sind.

Verrechnen Sie die aktuelle Stromüberzahlung mit der von Ihnen errechneten Gasnachzahlung. :idea:

Was dann noch überzahlt ist, können Sie abschreiben. Sie haben offenseichtlich die Abschläge noch nicht genügend gekürzt gehabt. :cry:

Sofern die Überzahlung nicht allzu hoch ist, können Sie sie mal mit dem nächsten Abschlag verrechnen. 8)  
Mal sehen ob was passiert, rechtlich ist die Aufrechnung nicht zulässig. :evil:
MFG
Gerd Cremer
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