Hallo,
ich habe meine Abschläge (für 3 Monate) auf unter 20,--€ gekürzt aufgrund Minderverbrauchs und zu erwartender Überzahlung. Diesen mit mildem Winter, veränderten Verbrauchsverhalten, Anschaffung energiesparender Geräte begründet, mit Angabe der genauen Zählerstände und einer ausführlichen Berechnung nach alten Preisen. (Einwand wegen Unbilligkeit)
19% Mwst. ab 2007 habe ich auch berücksichtigt.
Jahresabrechnung kommt Anfang April.
Im folgenden die Antwort (das Wichtigste) der EWE:
...
Allerdings können wir Ihre Aufrechnung der mtl. Abschläge nicht akzeptieren, da diese nach Tarifen errechnet wurden, die nicht aktuell sind. Daher legen wir gegen die Berechnung der mtl. Abschläge nach Ihrem Ermessen Widerspruch ein.
Die Festsetzung des Abschlagsbetrages obliegt nach Maßgabe der unseren Lieferverhältnissen zugrundeliegenden Rechtsverordnung uns
(§25 Abs. 1 AVBGasV / AVBEltV, letzteres entspricht jetzt § 13 Abs. 1 StromGVV). Hierfür sind selbstverständlich die jeweils geltenden Preise zugrunde zu legen. Sollten sie aus verbrauchs-bedingten Gründen *Anlaß zur Reduzierung des geltenden Abschlages sehen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Hier sind allerdings die aktuellen Energiepreise zur Berechnung zu verwenden.
...
* Dies hatte ich bereits mit meinem Schreiben getan!
Muß ich auf dieses Schreiben reagieren? Wenn ja, wie?
Vielen Dank für die Mühe
Solaria