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Autor Thema: Brennwert / Gewichtung, was kann der Versorger noch steuern  (Gelesen 7820 mal)

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Offline wopeni

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Allen zunächst ein gutes neues Jahr,

auch wenn es viel,viel Schlimmeres gibt auf der Welt, meine kleinen Sorgen und Nöte als Erdgaskunde haben mich durch ein Antwortschreiben meines Versorgers (Einsprüche gegen Jahresabrechnung 2004 und Preiserhöhung) am 31.12.2004 wieder eingeholt.

Zur Entscheidung für mein weiteres Vorgehen benötige ich aber noch einige Informationen bzw. Aufklärung von erfahrenen Erdgas-verbrauchern. Ich bin, wie in meinem ersten Beitrag geschrieben, noch relativer Neuling.

1. Wer legt den Brennwert fest, bzw. hat der Versorger Einflußmöglichkeit
    auf den Brennwert?

2. Lässt sich über den Brennwert der Verbrauch steuern, z. Bsp.
    schlechter Brennwert erfordert höhere Gasmenge (cbm)?

3. Was kann das Versorgungsunternehmen alles steuern, ohne dass es
    der Verbraucher merkt, bzw. nachvollziehen kann?

4. Ist die Wichtung des Verbrauches bei Preisänderungen allgemein üblich
    und als seriös zu betrachten?


Ich habe das starke Gefühl, dass mein Versorger mich (vermutlich dann nicht alleine) abgezockt hat und es weiter tun will. Gewisse Bestätigungen dafür habe ich durch das Landesgewerbeamt nach Prüfung meiner Abrechnung, und das anstehende Kartellamtsverfahren auch für diesen Versorger, gefunden.

Vorab schon vielen Dank.

wopeni

Offline Cremer

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Brennwert / Gewichtung, was kann der Versorger noch steuern
« Antwort #1 am: 03. Januar 2005, 10:32:40 »
@ wopeni

1.) Der Brennwert wird durch die Gassorte bestimmt. Der Versorger bestimmt durch Messungen den Brennwert, auch im eigenen Interesse gegenüber seinen Vorlieferanten. Sofern er nur einen hat, ist es relativ einfach für ihn.
Bei mehreren Vorlieferanten kann er unterschiedliche Gassorten einkaufen und selber mischen, wie z.B. in den 4 riesigen Gasspeichern der GASAG Berlin oder in Röhrenspeicher wie bei den Stadtwerken Kreuznach.

2.) Natürlich läßt sich der Verbrauch steuern, schlechter Brennwert, größere Gasmenge für das Erreichen gleicher Temperaturbedingungen. Achtung, es ist aber keine lineare Abhängigkeit!

3.) Die größte Möglichkeit besteht bzgl. des Brennwertes. Mir ist aufgefallen, dass seit Einführung des Brennwertes  dieser in den ersten Jahren leicht gefallen war, in den letzten 5 Jahren aber immer gestiegen ist. Zwar liegt die Änderung nach der Kommastelle, macht aber letztenendes doch einiges aus. ich möchte aber hier nichts hineininterpretiert wissen oder etwas unterstellen. Z.B. frage ich jährlich einmal für die Abrechnung der Heizung meines Liegenschaft die monatlichen Brennmittelwerte bei den Stadtwerken ab.  

4.) Die Wichtung bleibt jedem Versorger überlassen. Die einen nennen das z.B. Vollversorgung oder Sondertarif A. Gleich ist bei allen mehr oder weniger, dass der Preis/kwh bei steiger Abnahme fällt, der Grundpreis aber steigt. Erst richtig interessant wird es erst bei Großverbrauchern wie z.B. bei Blockheizwewrken für mehrere Wohnblock oder bei der Industrie. Die haben sogar noch bessere Tarife.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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