Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM  (Gelesen 16751 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM
« Antwort #15 am: 23. Februar 2007, 09:52:04 »
@Thomas S.

Den angemessenen Preis selbst zu bestimmen , ist nicht möglich.

Deshalb sollte man die Abschläge und Rechnungsbeträge unter Zugrundelegung der alten Preise auch nur unter Vorbehalt zahlen.

Wenn man sich auf die Unbilligkeit und Unverbindlichkeit der Preise beruft, sind diese- soweit einseitig bestimmt - bis zum Nachweis der Billigkeit überhaupt nicht verbindlich und fällig.

Partielle Verbindlichkeit und Fälligkeit gibt es ebensowenig wie partielle Schwangerschaften.

Offline Thomas S.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 214
  • Karma: +0/-0
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM
« Antwort #16 am: 23. Februar 2007, 10:01:04 »
Ist ja vollkommen richtig, Herr Fricke,

und es steht so auch im Schreiben - alles unverbindlich gezahlt, ggf. Rückforderung.

Ich wollte ja nicht alles hier reinstellen, ein bisschen GEHEIM soll\'s schon noch sein...  :wink:

Ich habe mit MEINER BERECHNUNG nur die Berechnung der Abschläge / Jahresendsumme gemeint. War das mißverständlich? Eigentlich nicht:

Zitat von: \"Thomas S.\"


[...]

Damit die LSW nicht wieder ein Kündigungsrecht haben, nehme ich die Einzugsermächtigung nicht zurück, sondern begrenze diese auf einen von MIR berechneten Betrag.

[...]


Gruß Thomas S.

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM
« Antwort #17 am: 23. Februar 2007, 10:21:41 »
@Thomas S.

Möglicherweise hatten Sie mich etwas falsch verstanden bzw. wir uns beide etwas missverständlich ausgedrückt.

Ich wollte Ihnen - wie das auch RR-E-ft zwischenzeitlich auch angemerkt hat - lediglich mitteilen, dass niemand - möglicherweise nicht einmal das Unternehmen selbst, einen angemessenen Preis berechnen kann. Ein angemessener Preis (angemessene Preisspanne) wäre dann gerade ein "billiger" Preis und die "Stromwelt" wäre wieder in Ordnung.

Der von Ihnen berechnete Betrag kann günstigstenfalls als eine Art "Richtgröße" angesehen werden, ein "Friedensangebot" ihrerseits an den Versorger. Wir alle wissen doch, dass auch Strom seinen Preis hat. Die Frage ist nur, welchen?

Die Ihnen vorliegende Berechnung ist möglicherweise gut geeignet, einen groben Anhaltspunkt zu ermitteln. Mehr nicht. Wenn Sie bereit sind, diesen zu bezahlen, ist das völlig in Ordnung. Möglicherweise ist jedoch auch dieser Betrag noch zu hoch. Man weiss es eben nicht.

Eventuell reicht auch eine Vorbehaltszahlung des ermittelten Betrages nicht aus, um den Druck auf die Energiewirtschaft zu erhöhen. Vielleicht kann sie damit sogar ja noch sehr gut leben...


In diesem Sinne wünsche ich ein schönes Wochenende

Monaco.

Offline Thomas S.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 214
  • Karma: +0/-0
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM
« Antwort #18 am: 23. Februar 2007, 10:55:36 »
@Monaco

Genau so sehe ich es, so war es gemeint.

Ich habe immer das Anliegen, fair zu sein. Das gilt auch hier. Ich will mit keine "Gierigkeit" vorwerfen lassen.

Da, wie ich schon oft gesagt habe, die LSW beim Strompreis seit vielen Jahren die günstigsten bundesweit sind, betrachte ich deren Preisgestaltung erst seit kurzer Zeit als kritisch. Und mit dem Preis von 2004 wird ja wieder der bundesweit geringste Preis zugestanden - wenn alle der allgemeinen Empfehlung folgen, Preise von 2004 zu zahlen. Was will ich mehr...  :wink:

Trotzdem bin ich in der Sache knallhart und gestehe den LSW eigentlich nix mehr zu, als ich ohnehin muß. Ich halte mir ja sogar noch einen Rückfall auf die Preise von 2002 offen...  :wink:

In meinen Schreiben sind zu den besonderen Einsprüchen / Erfordernissen meines speziellen "Falles" alle weiteren Aussagen / Forderungen der Musterschreiben enthalten, ohne das ich mir irgendwo selbst widerspreche. Somit kann ich eigentlich nix falsch machen. Das paßt schon.

In diesem Sinne ebenso auch ein schönes Wochenende.

Grüße von Thomas S.

Offline Jafar

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM
« Antwort #19 am: 23. Februar 2007, 12:15:58 »
Zitat von: \"Thomas S.\"
...
 
Ach ja, ich habe bereits seit meinem Einspruch gegen die Gaspreise ZWEI Kundennummern. Damit ist es leichter, die beiden Vorgänge auseinanderzuhalten, wichtig bei der Zuordnung der Zahlungen. Gas überweise ich schon seit langem per DA.

Gruß Thomas S.


Das hatte ich bis vor kurzem auch noch. Mit der letzten Abrechnung haben die aber wieder beide Kundennummern zusammengeführt.

Zum inhaltlichen Vorgehen: Du hast doch warhscheinlich auch bisher den Aktiv_12. Ist die Preisanpassungsklausel dieses Tarifs wirklich unwirksam? Dazu habe ich bisher nicht viel gefunden. Das wäre ja ein wichtiger Ansatzpunkt für das weitere Vorgehen. Die Kündigung beim Gas ist mir relativ wurscht, da ich dort eh schon gekürzt habe und das auch weiterhin tun werde (egal in welchen Tarif die LSW mich gerne hätte). Alles was ich bisher gefunden habe waren Preisklaueln in AGBs zu Flüssiggas. Die Formulierung im AKTIV_12 habe ich bisher als gültig betrachtet, weil ich keinen Angriffspunkt gesehen bzw. gefunden habe. Hast Du da etwas?

Mein geplantes Vorgehen war bisher auch der Kündigung zu Widersprechen (Daher ja auch mein Versuch eines Antwortschreibens.)
Im Prinzip stellt es die Kündigung die "Energierebellen" ja jetzt besser als vorher. Sie sind nicht mehr an einen Sondertarif mit verienbartem Anfanspreis gebunden und können somit jetzt den Gesamtpreis in Frage stellen.

Gruß Jafar

Offline Thomas S.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 214
  • Karma: +0/-0
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM
« Antwort #20 am: 23. Februar 2007, 13:17:13 »
Hallo Jafar,

die Preisanpassungsklausel ist EINDEUTIG einseitig, da wir nicht gefragt werden, und sie ist auch nicht transparent, weil keinerlei Berechnungsgrundlagen dargelegt werden. Im Prinzip wie im Grundtarif.

Ich gebe hier mal die wichtige Passage der Preisanpassungsklausel wieder:

"2.[...]

Darüber hinaus ist die LSW unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen berechtigt, die Preise und Allgemeinen Bedingungen zu verändern. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des Kalendermonats zu kündigen, der der Bekanntgabe einer Änderung folgt.

[...]"

Einseitiger geht das eigentlich nicht.

Nun ja, ob man besser dasteht, wenn man im Grundtarif ist... Daß werden wir möglicherweise gar nie erfahren, wenn nicht doch mal eine Zahlungsklage kommt.

Ich sehe das so: eigentlich geht es bei dem Widerspruch zur Kündigung nur um eine Absicherung eines möglichen Vorgehens bei Gericht. Denn wenn die LSW die Kündigung nicht zurücknehmen, müsste dagegen geklagt werden. Machen wir das? Weiß ich noch nicht. Eigentlich egal, da wir in den Grundtarif rutschen. Aber immerhin haben wir etwas unternommen. Stillhalten und stillschweigende Anerkenntnis kann uns dann keiner mehr vorwerfen...  8)

Viel wichtiger ist auf alle Fälle der Einspruch nach § 315. Ohne den haben wir keine Handhabe, irgendetwas zu kürzen!

Hinsichtlich der Zusammenlegung der Kundennummer würde ich die LSW sofort darauf ansprechen und wieder eine Trennung veranlassen. Selbst wenn man die Verrechnung mit anderen offenen Posten so verbietet

"Künftige Zahlungen werden nur auf die offenen Hauptforderungen entsprechend der von mir zugestandenen Preise geleistet, einer anderweitigen Verrechnung widerspreche ich nach § 366 Abs. 1 BGB."

kann der Versorger Mißbrauch treiben und quer Verrechnen. Da die LSW zumindest bei mir schon nicht mehr durchblicken, was wann zum Gas gebucht wurde, kann das schnell kompliziert werden. Na ja, Hauptsache, wir behalten den Überblick!

Gruß Thomas S.

Offline Jafar

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM
« Antwort #21 am: 23. Februar 2007, 13:55:41 »
Zitat von: \"Thomas S.\"
...
Hinsichtlich der Zusammenlegung der Kundennummer würde ich die LSW sofort darauf ansprechen und wieder eine Trennung veranlassen. Selbst wenn man die Verrechnung mit anderen offenen Posten so verbietet

"Künftige Zahlungen werden nur auf die offenen Hauptforderungen entsprechend der von mir zugestandenen Preise geleistet, einer anderweitigen Verrechnung widerspreche ich nach § 366 Abs. 1 BGB."

kann der Versorger Mißbrauch treiben und quer Verrechnen. Da die LSW zumindest bei mir schon nicht mehr durchblicken, was wann zum Gas gebucht wurde, kann das schnell kompliziert werden. Na ja, Hauptsache, wir behalten den Überblick!

Gruß Thomas S.


Bei mir scheinen sie bisher durchzublicken. Ich habe mir schon von Anfang an jede Zahlung aufgeschrieben und rechne diese gegen die Abrechnung. Bisher habe ich auch nur Gas gekürzt. Strom wollte ich eigentlich nicht kürzen, sondern war eher dabei den Anbieter zu wechseln. Ich befürchte jedoch, daß alternative Anbieter auch keine besseren AGBs mehr anbieten. Zudem werden die einerseits ebenfalls Preisanpassungsklauseln haben (also die gleiche Geschichte in grün) und ich weiß nicht ob diese zur Grundversorgung verpflichtet sind sowie die LSW. Im Streitfall würde ich anderen Anbietern eher zutrauen, daß sie die Leistungseinstellung androhen; der LSW eigentlich weniger (Es sind halt die alten städtischen Stadtwerke ;)).
Von daher tendiere ich dann doch eher da zu auch beim Strom die Zahlungen zu kürzen, nach dem sie jetzt so seltsame Geschäftsgebaren an den Tag legen.

Danke für die Ausführungen zur Einseitigkeit.

Gruß Jafar

Offline Jafar

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM
« Antwort #22 am: 07. März 2007, 13:59:22 »
Ich habe jetzt Antwort von der LSW bekommen. Sie begründen erneut die Kündigung des alt Vertrages und das Angebot eines neuen Tarifs mit neuen AGBs mit den Energiervesorgungsgesetz, was sie angeblich verpflichtet innerhalb der laufenden 12 Monate so vorzugehen.
Da ich nicht gezwungen bin die neuen Tarife anzunehmen und über die Grundversorgung beliefert werden kann, sieht die LSW die Kündigung auch als wirksam an.

Sollen sie.

Zu meinem Einspruch zu den AGBs gestehen sei mir bei Annahme der neuen Tarife zu, daß die Schufa-Klauseln für mich nicht gelten. Den Verweis auf den nicht näher genannten Netzbetreiber begründen sie auch mit der aufgezwungenen Trennung von Enregieerzeuger und Netzbetreiber. Zurzeit wäre die LSW aber der Netzbetreiber.

Zu meinem Widerspruch zur Preisanpassung des Stroms verweisen sie (zum Glück ;)) auf den bisherigen Schriftverkehr (im Prinzip ist das ja auch schon alles gesagt ;)).

Ich habe jetzt meine Stromabschlagszahlung wie der LSW gegnüber auch angedroht gekürzt auf den im November gezahlten Preis (zzgl. der Mehrwertsteuererhöhung) und warte jetzt ab.

Das eigentliche Schreiben war verhältnismäßig kurz (ich hatte mit einem längeren Roman gerechnet). In der Anlage war dann eine dicke Broschüre mit dem Energierversorgungsgesetz (glaube ich).

Sollen sie mich doch endlich verklagen.

Gruß Jafar

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM
« Antwort #23 am: 07. März 2007, 18:52:16 »
@Jafar,

so schnell werden die schon nicht klagen :wink:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz