Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Widerspruch gegen Erhöhung des Nachtstromtarifes
redfox:
@all
Vielen Dank für die Antworten !
Wie schon richtig vermutet wurde ist mein Versorger E.On Avacon.
redfox:
Aktueller Stand:
Der Versorger hat mir die Vertragsunterlagen in Form von \"Sonderbedingungen\" zugesandt.
In der \"Preisgleitklausel\" wird auf einen höheren Arbeitspreis verwiesen, wenn sich der Kohlepreis (auf der Basis des Importkohlepreises) und/oder der Stundenlohn des Manteltarifvertrages für Arbeiter des Bundes erhöht.
Die Erhöhung erfolgt nach einer mahematischen Regel.
Inzwischen ist die Jahresverbrauchabrechnung 2006/2007 eingetroffen.
Ich habe die Abrechnung nach dem alten Arbeitspreis kalkuliert und um die Überweisung des entstandenen Guthabens gebeten.
Der Erhöhung des Arbeitspreises zum 01.01.2008 werde ich dann wieder wegen Unbilligkeit gemäß §315 Abs. 3 Satz 2 BGB widersprechen.
Das normale Procedere mit Mahnung - Inkasso - Sperrandrohung etc. wird dann wohl im nächsten Jahr losgehen, wenn die widersprochenen Beträge dreistellig werden.
Gruß
redfox
AKW NEE:
Aus welchem Bundesland kommst Du?
Es soll angeblich, je nach Bundesland unterschiedliche Verträge geben.
redfox:
... aus Sachsen-Anhalt.
redfox:
Hallo,
E.ON Avacon hat auf meinen Widerspruch gegen die Erhöhung meines Nachtstromtarifes zum 01.01.2008 nach §315 Abs. 3 Satz 2 BGB wie folgt geantwortet:
1.
Nach den den BGH-Urteilen vom 28.03.2007 und 13.06.2007 ist eine Offenlegung der gesamten Kalkulation zum Billigkeitsnachweis nicht notwendig, da dem Versorger Wettbewerbsnachteile entstehen würden, wenn er dies denn tun würde. Lediglich die Bezugskostensteigerung weiter zu geben sei demnach rechtens.
Ist dies so ?
2.
Nach den Regelungen des §13 Absatz 1 der GVV sei eine Selbstbestimmung der Abschlagsbeträge nicht möglich. (Ich habe die Abschläge gekürzt.)
Ich kann dies exlizit nicht aus diesem Absatz herauslesen !
3.
E.On Avacon bietet mir an, die erhöhten Abschlagsbeträge \"unter Vorbehalt\" zu zahlen, um dann \"die durch die Preisanpassungen resultierenden Mehrbeträge gegebenfalls zurückzufordern\".
Wie denn nun: erst vollständig zahlen und dann das Geld \"zurückholen\". Ich befürchte eher, dass ich durch Zahlung der vorgegebenen Beträge die Preiserhöhung durch meinen Versorger anerkenne.
Für Anmerkungen zu den Aussagen wäre ich dankbar.
Gruß
redfox
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