Die Meldung:
http://www.energate.de/news/87570Manch ein Stadtwerke-Vertreter mag über den Auftritt des E.ON-Schnellbootes in schwarz insgeheim erleichtert sein, weil er meint, nun käme § 315 BGB nicht mehr zum Zuge.
Es mag einige Heuchelei dabei sein, jedenfalls wenn ein Aufsichtsrat der E.ON Ruhrgas- Tochter Thüga zu Wort kommt.
Liest man jedoch den Beschluss des LG Gera vom 08.11.2006 zur Billigkeitskontrolle von Allgemeinen Strompreisen, der am 24.01.2007 nochmals bestätigt wurde, könnte man jedoch schnell eines besseren belehrt sein.
Sportsfreunde, es hat sich
nichts geändert, insbesondere hat niemand das BGB umgeschrieben und der § 2 Abs. 1 EnWG wurde noch deutlicher gefasst:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=756&file=dl_mg_1163494755.pdf