Energiepreis-Protest > E wie Einfach
Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?
traderhans:
Warum ist der Beitrag "umgezogen" worden!?
Es geht doch um Grundsätzliches für alle!
Solange ein Monopol besteht, kann mir nicht gekündigt werden, da ich ja irgendwie mit Gas versorgt werden muß.
Besteht aber die Wahlfreiheit zwischen einem Monopolisten und seiner fast genauso teuren Tochter, kann mir der Versorger wohl kündigen, da ich nun ja nicht mehr auf ihn alleine angewiesen bin.
Es besteht ja ein Pseudomarkt und da kann ich genauso kündigen, wie der Versorger auch!
Und ich denke, daß die das mit den Aufmüpfigen auch tun werden!
Warum sonst diese Konstellation!?
taxman:
--- Zitat von: \"traderhans\" ---Solange ein Monopol besteht, kann mir nicht gekündigt werden, da ich ja irgendwie mit Gas versorgt werden muß.
--- Ende Zitat ---
Hallo traderhans,
vielleicht war es Ihnen schlicht nicht möglich meine eigentlich erschöpfende Antwort auf Ihre Frage zu lesen. :?
ein verdutzer
taxman
HHeinz:
@traderhans,
Ich weiß gar nicht ob man Gesetzestext einfach so zitieren darf aber die Aussage ist eindeutig. (EnWG in der Fassung von 2005)
--- Zitat ---§ 36 Grundversorgungspflicht
(1) 1Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. [...]
--- Ende Zitat ---
Nachdem die Grundversorgungstarife für den Versorger derzeit in vielen Fällen unpraktisch sind (der Kunde kann ggf. seine Abschläge auf Null kürzen) halte ich Kündigungen von Sondertarifen für unwahrscheinlich.
Es sei denn ein Versorger ist der Meinung er kann seine Forderungen bei Gericht durchsetzen.
PS: Quelle:http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/index.html#BJNR197010005BJNE004300000
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln