Energiepreis-Protest > E wie Einfach
Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?
traderhans:
Hallo,
"scheinbar" besteht mit dem neuen Angebot der EON Tochter ja kein Gasmonopol mehr, da der Kunde nun eine Wechselmöglichkeit hat.
Es wäre doch nur logisch, wenn den Einsprüchlern nun mit Verweis auf "billigere" Anbieter gekündigt wird. Das ist sicher auch Sinn und Zweck dieser Farce.
Die Gaswirtschaft hat unliebsame Kunden los und der Kunde zahlt jetzt fast genausoviel wie vorher und der Versorger braucht seinen weiterhin überhöhten Preis nicht mehr rechtfertigen, da Neuverträge ja in beiderseitigem Einvernehmen abgeschlossen werden!
Und einen Neuvertrag muß der Kunde ja abschließen, wenn ihm der alte Monopolist - welcher auch der neue Monopolist ist - kündigt!
Wird das so funktionieren?
Cremer:
@traderhans,
ich habe eher das Gefühl, dass jetzt die großen Oligopole zum Sturm gegen die kleinen regionalen Versorger blasen.
Will man die Stadtwerke kaputtmachen und deren Gewinnspanne ebenfalls einstecken?
Jetzt fangen die Großen an sich zu zerfleischen :mrgreen:
kamaraba:
@traderhans
--- Zitat ---Es wäre doch nur logisch, wenn den Einsprüchlern nun mit Verweis auf "billigere" Anbieter gekündigt wird. Das ist sicher auch Sinn und Zweck dieser Farce.
Die Gaswirtschaft hat unliebsame Kunden los und der Kunde zahlt jetzt fast genausoviel wie vorher und der Versorger braucht seinen weiterhin überhöhten Preis nicht mehr rechtfertigen, da Neuverträge ja in beiderseitigem Einvernehmen abgeschlossen werden!
Und einen Neuvertrag muß der Kunde ja abschließen, wenn ihm der alte Monopolist - welcher auch der neue Monopolist ist - kündigt!
--- Ende Zitat ---
Das wird so nicht funktionieren und das wissen die Versorger auch. Wer die Gaspreise Stand Herbst 2004 bezahlt wird keinen neuen Vertrag abschliessen und der Widerspruch hat nichts mit einer Monopolstellung zu tun.
Dieses Thema wurde hier auch schon lang, breit und tief abgehandelt.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
taxman:
Hallo traderhans,
für unser Widerspruchsverfahren ist die Monopolstellung des Versorgers belanglos.
Diese Regelung findet auf alle Verträge, die ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht enthalten, Anwendung. Dazu gehören insbesondere auch Strom- und Gaslieferverträge (Daseinsvorsorge). Bevor der Unbilligkeitseinwand geführt werden kann, bedarf es also einer einseitigen Preisfestlegung durch den Versorger.
Ich bin mal gespannt zu welchen Ergebnissen Ihre Preisverhandlungen führen. :oops:
Grüße
taxman
RR-E-ft:
@traderhans
Nach meiner Auffassung müsste das Bundeskartellamt das schwarze "E.ON- Schnellboot" unter die Lupe nehmen und ggf. wegen Kartellrechtswidrigkeit der Preiskopplung mit dem regionalen Marktbeherrscher schnellstmöglich versenken.
So funktioniert das ganz gewiss nicht.
@Cremer
Nicht jeder unter schwarzer Flagge ist erfolgreicher Pirat.
Tatsächlich ist das Gas oft genauso teuer. Es wird teilweise lediglich die Konzesionsabgabe gekürzt werden und der Vorteil aus dieser Kürzung noch nicht einmal vollständig an die Verbraucher weitergegeben, bei deutlich geringerem Service.
Was sollte die Stadtwerke dabei zerfleischen?
Die verkaufen ihr Gas wie immer, liefern es nur eben in Beistellung an den Kunden der schwarzen E.ON- Tochter, der von dort zukünftig seine Rechnungen erhält.
Das ist kein Wettbewerb, sieht allenfalls auf den ersten flüchtigen Blick so aus.
Das Modell wurde wohl in der Branche lang und breit diskutiert.
Die Großen zerfleischen sich ganz gewiss nicht.
Die Kunden werden weiter bei überhöhten Preisen zur Kasse gebeten.
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