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Autor Thema: Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?  (Gelesen 10529 mal)

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Offline traderhans

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Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?
« am: 02. Februar 2007, 07:27:54 »
Hallo,

"scheinbar" besteht mit dem neuen Angebot der EON Tochter ja kein Gasmonopol mehr, da der Kunde nun eine Wechselmöglichkeit hat.
Es wäre doch nur logisch, wenn den Einsprüchlern nun mit Verweis auf "billigere" Anbieter gekündigt wird. Das ist sicher auch Sinn und Zweck dieser Farce.
Die Gaswirtschaft hat unliebsame Kunden los und der Kunde zahlt jetzt fast genausoviel wie vorher und der Versorger braucht seinen weiterhin überhöhten Preis nicht mehr rechtfertigen, da Neuverträge ja in beiderseitigem Einvernehmen abgeschlossen werden!
Und einen Neuvertrag muß der Kunde ja abschließen, wenn ihm der alte Monopolist - welcher auch der neue Monopolist ist - kündigt!
Wird das so funktionieren?

Offline Cremer

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Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?
« Antwort #1 am: 02. Februar 2007, 07:31:35 »
@traderhans,

ich habe eher das Gefühl, dass jetzt die großen Oligopole zum Sturm gegen die kleinen regionalen Versorger blasen.

Will man die Stadtwerke kaputtmachen und deren Gewinnspanne ebenfalls einstecken?

Jetzt fangen die Großen an sich zu zerfleischen :mrgreen:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline kamaraba

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Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?
« Antwort #2 am: 02. Februar 2007, 08:03:18 »
@traderhans


Zitat
Es wäre doch nur logisch, wenn den Einsprüchlern nun mit Verweis auf "billigere" Anbieter gekündigt wird. Das ist sicher auch Sinn und Zweck dieser Farce.
Die Gaswirtschaft hat unliebsame Kunden los und der Kunde zahlt jetzt fast genausoviel wie vorher und der Versorger braucht seinen weiterhin überhöhten Preis nicht mehr rechtfertigen, da Neuverträge ja in beiderseitigem Einvernehmen abgeschlossen werden!
Und einen Neuvertrag muß der Kunde ja abschließen, wenn ihm der alte Monopolist - welcher auch der neue Monopolist ist - kündigt!


Das wird so nicht funktionieren und das wissen die Versorger auch. Wer die Gaspreise Stand Herbst 2004 bezahlt wird keinen neuen Vertrag abschliessen und der Widerspruch hat nichts mit einer Monopolstellung zu tun.
Dieses Thema wurde hier auch schon lang, breit und tief abgehandelt.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline taxman

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Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?
« Antwort #3 am: 02. Februar 2007, 08:32:04 »
Hallo traderhans,

für unser Widerspruchsverfahren ist die Monopolstellung des Versorgers belanglos.

Diese Regelung findet auf alle Verträge, die ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht enthalten, Anwendung. Dazu gehören insbesondere auch Strom- und Gaslieferverträge (Daseinsvorsorge). Bevor der Unbilligkeitseinwand geführt werden kann, bedarf es also einer einseitigen Preisfestlegung durch den Versorger.

Ich bin mal gespannt zu welchen Ergebnissen Ihre Preisverhandlungen führen. :oops:

Grüße
taxman
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Offline RR-E-ft

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Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?
« Antwort #4 am: 02. Februar 2007, 11:08:04 »
@traderhans

Nach meiner Auffassung müsste das Bundeskartellamt das schwarze "E.ON- Schnellboot" unter die Lupe nehmen und ggf. wegen Kartellrechtswidrigkeit der Preiskopplung mit dem regionalen Marktbeherrscher schnellstmöglich versenken.

So funktioniert das ganz gewiss nicht.


@Cremer

Nicht jeder unter schwarzer Flagge ist erfolgreicher Pirat.

Tatsächlich ist das Gas oft genauso teuer. Es wird teilweise lediglich die Konzesionsabgabe gekürzt werden und der Vorteil aus dieser Kürzung noch nicht einmal vollständig an die Verbraucher weitergegeben, bei deutlich geringerem Service.

Was sollte die Stadtwerke dabei zerfleischen?

Die verkaufen ihr Gas wie immer, liefern es nur eben in Beistellung an den Kunden der schwarzen E.ON- Tochter, der von dort zukünftig seine Rechnungen erhält.

Das ist kein Wettbewerb, sieht allenfalls auf den ersten flüchtigen Blick so aus.

Das Modell wurde wohl in der Branche lang und breit diskutiert.

Die Großen zerfleischen sich ganz gewiss nicht.

Die Kunden werden weiter bei überhöhten Preisen zur Kasse gebeten.

Offline traderhans

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Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?
« Antwort #5 am: 02. Februar 2007, 11:49:42 »
Warum ist der Beitrag "umgezogen" worden!?

Es geht doch um Grundsätzliches für alle!
Solange ein Monopol besteht, kann mir nicht gekündigt werden, da ich ja irgendwie mit Gas versorgt werden muß.
Besteht aber die Wahlfreiheit zwischen einem Monopolisten und seiner fast genauso teuren Tochter, kann mir der Versorger wohl kündigen, da ich nun ja nicht mehr auf ihn alleine angewiesen bin.
Es besteht ja ein Pseudomarkt und da kann ich genauso kündigen, wie der Versorger auch!
Und ich denke, daß die das mit den Aufmüpfigen auch tun werden!
Warum sonst diese Konstellation!?

Offline taxman

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Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?
« Antwort #6 am: 02. Februar 2007, 12:19:58 »
Zitat von: \"traderhans\"
Solange ein Monopol besteht, kann mir nicht gekündigt werden, da ich ja irgendwie mit Gas versorgt werden muß.


Hallo traderhans,
vielleicht war es Ihnen schlicht nicht möglich meine eigentlich erschöpfende Antwort auf Ihre Frage zu lesen.  :?

ein verdutzer
taxman
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Offline HHeinz

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Kommt es jetzt zur Kündigung der Gasrebellen!?
« Antwort #7 am: 03. Februar 2007, 12:57:23 »
@traderhans,
Ich weiß gar nicht ob man Gesetzestext einfach so zitieren darf aber die Aussage ist eindeutig. (EnWG in der Fassung von 2005)
Zitat
§ 36 Grundversorgungspflicht

(1) 1Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. [...]

Nachdem die Grundversorgungstarife für den Versorger derzeit in vielen Fällen unpraktisch sind (der Kunde kann ggf. seine Abschläge auf Null kürzen) halte ich Kündigungen von Sondertarifen für unwahrscheinlich.
Es sei denn ein Versorger ist der Meinung er kann seine Forderungen bei Gericht durchsetzen.
PS: Quelle:http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/index.html#BJNR197010005BJNE004300000

 

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