Hallo,
habe einen gemieteten Erdgedeckten Tank im Garten. Gegen eine weitere Preiserhöhung im Herbst 2006 habe ich mit Musterschreiben §315 reklamiert. Diese Reklamation wurde natürlich abgelehnt. Die Jahresendabrechnung habe ich reklamiert und mit den alten Preisen gegengerechnet, mit dem Ergebnis das ich eigentlich keine Nachzahlung leisten muss. Diese Gegenrechnung habe ich schriftlich eingereicht. Jetzt kommt die 1. Mahnung, ich solle doch die Jahresendabrechnung mit dem neuen Preis begleichen.
Frage: Wie entwickelt sich dies weiter? Kommt nach weiteren Mahnungen der Gerichtsvollzieher ins Haus? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht im weiteren Verlauf nach der Reklamation mit§315
Gruss Slim