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Autor Thema: Bisher bezahlte Preise (VorjahresRechnung) ebenfalls überprü  (Gelesen 4669 mal)

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Offline hg.intemann

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Im Musterbrief heißt es, dass vorbehalten wird, auch die bisherigen Preise gerichtlich überprüfen zu lassen. Hieraus schließe ich, dass der Autor des Musters auch hier eine Chance sieht. Wo erhalte ich Info hierzu? Wer gibt mir Hinweise?
Frohe Weihnachten und allen Erfolg
G.I.

Offline RR-E-ft

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Bisher bezahlte Preise (VorjahresRechnung) ebenfalls überprü
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2004, 23:45:54 »
Ja, es gibt eine Chance.

Jedoch ist diese weit geringer, wenn man bereits gezahltes Geld selbst zurückklagen muss.

Deshalb rate ich nicht dazu, unter Vorbehalt zu zahlen, sondern mit dem Musterbrief die Unbilligkeit einzuwenden.

Sehen Sie sich bitte auf der Seite die \"Fragen und Antworten\" dazu an.

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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