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Autor Thema: Verbuchung von Zahlungen, Zinswucher, Sperrandrohung  (Gelesen 3607 mal)

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Offline Maffy

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Verbuchung von Zahlungen, Zinswucher, Sperrandrohung
« am: 30. Januar 2007, 10:40:34 »
Hallo.

Ich habe am 11.01.2007 insgesamt 1.385,30 € als Teilzahlung für die Rückstände aus den Jahresrechnungen und den Abschlägen per 15.12.2006 an den Energieversorger überwiesen. Zeitgleich habe ich ein Fax an das Kundenzentrum gesendet, in dem ich die Vertragsnummern, die Rechnungsnummern und die zu zubuchenden Beträge aufgelistet habe.

Gestern wurde ich bei einem persönlichen Gespräch im Kundenzentrum unter Androhung der heutigen Sperrung „genötigt“ Ratenzahlungsvereinbarungen zu unterschreiben, dass bis HEUTE ein Geldeingang in Höhe von 930,00 € auf das Konto des Energieversorgers gutgeschrieben sein muss. Zusätzlich berechnet der Energieversorger 10% Zinsen für die Ratenzahlungen.

Gestern Abend habe ich die Ratenzahlungsvereinbarung mit den Jahresrechnungen und Abschlagsforderungen verglichen und festgestellt, dass der Energieversorger die Zahlung vom 11.01.2007 einfach auf die Abschlagsforderungen per 15.01.2007, 25.01.2007 und 26.01.2007 gebucht hat.

Des weiteren habe ich dem Energieversorger am 11.01.2007 mitgeteilt, dass für 2 Zähler kein Verbrauch anfällt. Trotzdem berechnet der Energieversorger hierfür Abschläge und hat auch Teilbeträge aus meiner Zahlung darauf gebucht.

Kann ich eine ordnungsgemäße Verbuchung meiner Zahlung verlangen?
Kann ich eine Korrektur der Ratenzahlungsverträge verlangen?
Ist eine Zahlungsvereinbarung von nur 1 Tag nicht zu knapp bemessen?
Sind 10% Zinsen nicht unangemessen hoch?

Danke, Maffy

Nachtrag: Um 11:30 Uhr war der Beauftragte des Energielieferanten hier und wollte Strom + Wasser sperren. Nach meinem Hinweis, dass ich bis heute Abend um 23:59 Uhr Zeit habe die Rate zu zahlen, verschwand er wieder ...

Offline RR-E-ft

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Verbuchung von Zahlungen, Zinswucher, Sperrandrohung
« Antwort #1 am: 30. Januar 2007, 13:08:03 »
@Maffy

Sie sollten sich mit Ihrem ganz speziellen Problem an einen Anwalt vor Ort wenden. Wenn Sie Schulden anerkannt haben, darf wegen entsprechender Außenstände und nach  entsprechender vorheriger Sperrandrohung die Versorgung eingestellt werden.

Warum Sie entsprechende, möglicherweise unberechtigte  Forderungen ggf. ungeprüft anerkannt haben, müssen Sie sich dabei selbst fragen.

Es wird erwartet, dass man auch einer Nötigung widersteht, sich einer solchen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten widersetzt.

Im Zweifel ist es nämlich so, dass alle immer zu allem genötigt wurden. Manchem mag schon das eigene Leben als aufgenötigt erscheinen....



Es ist nun einmal so.

Wenden Sie sich also schnellstmöglich an einen Anwalt, um sich beraten zu lassen, welche Möglichkeiten ggf. überhaupt noch bestehen.

Eile ist in jedem Falle geboten.

Offline Maffy

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Verbuchung von Zahlungen, Zinswucher, Sperrandrohung
« Antwort #2 am: 30. Januar 2007, 13:48:12 »
Danke für die Antwort.

Da es sich in meinem Fall um 8! Verträge handelt und auch die Sperrung der Energieversorgung meines Büros betroffen war, sah ich keine Möglichkeit die 8 Ratenzahlungsvereinbarungen "auf die Schnelle" zu prüfen.  

Ich habe aber noch eine andere Frage:

Von den 8 Verträgen werden 4 Verträge gekündigt und auf die Mieter angemeldet. 1 Vertrag betriftt die leerstehende Wohnung und die restlichen 3 Verträge verbleiben bei mir. Wenn ich dann die nur die Ratenzahlungen für meine 3 Verträge ( 1 x Privat, 1 x Büro, 1 Wasser und Hausstrom) einhalte und nicht die für die Mieterverträge sowie die Leerstandswohnung - können dann meine 3 Zähler gesperrt werden???

Danke, Maffy

Offline RR-E-ft

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Verbuchung von Zahlungen, Zinswucher, Sperrandrohung
« Antwort #3 am: 30. Januar 2007, 14:00:04 »
@Maffy

Wenn Sie sich rechtlich durch einen Anwalt beraten lassen möchten, so suchen Sie einen solchen auf. Tun Sie dies vor allem zügig, weil Eile geboten scheint. Für ggf. im Raum stehende Anfechtungen usw. laufen Fristen "unverzüglich".

Was man nicht geprüft und vollständig überblickt hat, sollte man nicht unterschreiben.

Das weiß jeder. Eine Entschuldigung wird sich kaum finden lassen.

 

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