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Autor Thema: Falsche Zähler  (Gelesen 7476 mal)

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Offline honkori

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Falsche Zähler
« am: 26. Januar 2007, 12:48:11 »
Hi Leuts,

das mit den falschen Zählern kommt sicher immer wieder mal vor, aber ich habe bisher hier noch nichts genaueres gefunden. Deshalb schildere ich mal fix "mein Problemchen".

Meine Oma, mit dazu gehörigem Ops, ist vor ca. 8 Jahren (als erstbezug) in eine neue Wohnung gezogen. Sie war damals bereit 77 Jahre alt und mein Opa zwei Jahre jünger. Umgezogen sind sie weil die Wohnung altersgerecht (paterre ohne stufen) war.
Beim Einzug wurde ihnen auch die Zählernummer mitgeteilt und sie haben all die Jahre schön brav bezahlt. Mein Opa starb nach zwei Jahren und meine Oma leidet, bereits auch bei ihrem Einzug, unter Demenz...weshalb sie Ende vorigen Jahres auch in eine Altenheim umgezogen ist.

Beim Abmelden diverser Sachen kam endlich auch die Zählergeschichte ans Licht, dazu wäre meine Oma nie in der Lage gewesen...denn der Zähler befand sich ausserdem in einem abgeschlossenem Raum, der nur mit jemanden aus der Hausverwaltung zu betreten gewesen wäre.
Ende vom Lied und um es mal auf den Punkt zu bringen.

Sie hat 13600 KWh Strom bezahlt, aber nur 8500KWh verbraucht. Vattenfall (stromlieferant) bietet jetzt lächerliche 171 Euro Rückzahlung an, vor allem intergriert in eine Rechnung.
Kommen die Jungs mit Hinweis auf ihre AGBs damit und der zweijährigen Begrenzung durch ? Meine Oma hätte, selbst wenn sie gewollt hätte, den Fehler nie bemerken können...dazu war eine Prüfung des gesamten Hauses durch Vattefall nötig.
Ich habe nicht vor das einfach so auf sich beruhen zu lassen und auch gerichtlich dagegen vor zu gehen, so nur eine kleine Chance besteht diese "Frechheit" zu "ahnden".
Immerhin hat sie 5000KWh zuviel bezahlt...


ciiaooo

Offline Netznutzer

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Falsche Zähler
« Antwort #1 am: 26. Januar 2007, 15:33:58 »
Hi,

schwierig, vielleicht hilft hier im Forum die Frage, ob jemand bei Vattenfall für mehr als zwei Jahre nachzahlen soll. Schliesslich muss es für beide Richtungen gleich gelten, sowohl im Positiven, als auch im Negativen.

Gruß

NN

Offline Cremer

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Falsche Zähler
« Antwort #2 am: 26. Januar 2007, 15:53:54 »
@honkori,

es ist schwierig hier einen Tipp zu geben. Dazu reicht die Schilderung nicht aus.

Es ist doch schön, dass Sie überhaupt was zurückerhielten :wink:

Sie müßten Fakten liefern. (Zeiträume, Verbracuh, Preise, etc.)

Hier der Fall meiner Mutter:

Hatte vor 2 Jahren festgestellt, dass meine Mutter (78) seit 1996 eine zu hohe Grundgebühr für Gas zahlt (63 KW statt 46 KW) Aufgrund meiner Nachfrage wurde festgestellt, dass seinerzeit beim Einbau des neuen Gaskessels und Trennung des Grundpreises von beiden Wohnungen (46 + 16 KW) munter die 63 KW weiter angesetzt wurden. Der Installateur hatte es richtig den  SWK gemeldet (Bestätigung vorhanden), aber die haben es nicht umgesetzt.

Bei der Verhandlung mit zwei Mitarbeitern der SWK erhielt meine Mutter seit 1996 einen Abschlag bar (ca. 1000 €) zurück.

Bei der Nachrechnung hatte meine Mutter festgestellt, das die Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt wurde.  :idea:  Also hat sie daraufhin nachverhandelt. Dann wurden die 16% Mehrwertsteuer ausbezahlt.

Meine Mutter hat erneut nachgerechnet und festgestellt, dass Zinsen nicht berechnert wurden.  :idea:  Man einigte sich schließlich auf eine Vergütung bei der nächsten Jahresrechnung auf 100 € für die Zinsen.

Die SWK-Mitarbeiter waren richtig genervt 8)

Ich möchte hier zum Ausdruck bringen: Dranbleiben und nachhaken.
MFG
Gerd Cremer
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Offline honkori

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Falsche Zähler
« Antwort #3 am: 27. Januar 2007, 15:33:22 »
Hehe...noch mehr Fakten ?? :wink:

Ist doch ganz einfach, meine Oma hat 8 Jahre lang die Stromrechnung ihrer Nachbarn bezahlt, die wesentlich mehr -> nämlich 5000 KWh verbraucht haben.
Kein Mensch hinterfragt beim Erstbezug ob der Stromzähler ihm auch wirklich gehört, noch will er ihn sehen...da es ja keinen Vormieter bzw. Vorkosten gibt. Umso mehr wenn er als Mieter den Raum, wo sich der Zähler befindet, garnicht betreten kann.

Die Vattenfall Jungs verweisen da auf ihre AGBs und zucken gleichgültig mit den Schultern, aber nicht alles was man da rein schreibt hat letztlich vor Gericht noch Bestand.
Genau darum geht es mir und wäre meine Oma nicht Erstmieter gewesen würde ich auch nicht so ein Tamtam veranstalten. So ist aber klipp und klar erkennbar, wo der Fehler liegt und meine Oma hat aber auch nicht die kleinste Mit"schuld".
Es liegt kein kleiner Rechenfehler vor, noch hätte sie irgendeine Möglichkeit gehabt...einen Fehler zu erkennen, geschweigen denn abzustellen.


ciiaooo

Offline Netznutzer

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Falsche Zähler
« Antwort #4 am: 27. Januar 2007, 19:19:08 »
Tja,

dann, selber Schuld!

Auf jeder Rechnung stehen Zählernummern und die Aufforderung, diese auf Richtigkeit zu überprüfen. es ist nicht Vattenfalls Schuld, wenn ein Zählerraum verschlossen ist. Vattenfall wird das Gebäude nicht gebaut haben. Kennst du den Netzanschlussvertrag? Wer erstbezieht, und nicht die Richtigkeit der Angaben auf den Unterlagen prüft... .

Aber Vattenfall ist ja bestimmt immer Schuld.

NN

Offline honkori

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Falsche Zähler
« Antwort #5 am: 28. Januar 2007, 17:15:44 »
Zitat
Auf jeder Rechnung stehen Zählernummern und die Aufforderung, diese auf Richtigkeit zu überprüfen. es ist nicht Vattenfalls Schuld, wenn ein Zählerraum verschlossen ist. Vattenfall wird das Gebäude nicht gebaut haben. Kennst du den Netzanschlussvertrag? Wer erstbezieht, und nicht die Richtigkeit der Angaben auf den Unterlagen prüft... .


Tja...die Herren von Vattenfall benötigten zur Feststellung wem welcher Zähler gehört, eine Prüfung des gesamten Hauses. Um überhaupt eine Feststellung zu erreichen gab es einen Termin von 5 - 6 Wochen.

Aber du hast schon recht, das hätte meine Oma bereits bei ihrem Einzug erwirken sollen. Nur mit welchem Grund, denn ich brauchte + 10 Telefonate (nicht eingerechnet die des vermieters) bis Vattenfall einen Grund sah, den Fall zu untersuchen.


ciiaooo

ps.
Zitat
Aber Vattenfall ist ja bestimmt immer Schuld.

hier sind sie es, auch wenn es dir nicht paßt

Offline Cremer

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Falsche Zähler
« Antwort #6 am: 28. Januar 2007, 20:38:00 »
@honkori,

da gibt es einen einfachen Fall der Gegenwehr:

Auf § 30 AVBGasV berufen und die Fakten dazu schildern (Falsache Zählernummer).

Dann liegt der Schwarze Peter bei denen.
MFG
Gerd Cremer
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« Antwort #7 am: 28. Januar 2007, 22:01:28 »
Na klar Herr Cremer,


Zitat: auf § 30 AVBGasV berufen; bei Stromroblemen. Das hilft bestimmt weiter.



Schönes WE
NN

Offline Cremer

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Falsche Zähler
« Antwort #8 am: 28. Januar 2007, 23:46:33 »
@Netznutzer

ob § 30 AVBGasV oder AVBBeltV

sind beide gleich :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline taxman

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Falsche Zähler
« Antwort #9 am: 29. Januar 2007, 15:13:51 »
Ich würde einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Dieser Sachverhalt lässt sich im Forum nicht abschließend bewerten.

Viele Grüße und auch Glück in Ihrer Sache wünscht
taxman
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Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Netznutzer

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Falsche Zähler
« Antwort #10 am: 29. Januar 2007, 15:30:14 »
Es schrieb Herr Cremer: ob § 30 AVBGasV oder AVBBeltV sind beide gleich

Hallo Herr Cremer,

wo ist der Unterschied zwischen linkem und rechtem Arm?

Es gibt keinen, beide sind gleich, am Ende ist eine Hand mit 5 Fingern.

In diesem Sinne sollten Sie sich Ihre Antworten schon gut überlegen, bevor Sie Laien grundlegende Tipps geben.

Schönen Tag noch

Gruß

NN

Offline Cremer

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Falsche Zähler
« Antwort #11 am: 29. Januar 2007, 20:37:58 »
@Netznutzer,

anscheinend haben Sie den § 30 der AVBGasV und AVBEltV nicht gelesen.

Beide sind wortgleich :wink:
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