@honkori,
es ist schwierig hier einen Tipp zu geben. Dazu reicht die Schilderung nicht aus.
Es ist doch schön, dass Sie überhaupt was zurückerhielten :wink:
Sie müßten Fakten liefern. (Zeiträume, Verbracuh, Preise, etc.)
Hier der Fall meiner Mutter:
Hatte vor 2 Jahren festgestellt, dass meine Mutter (78) seit 1996 eine zu hohe Grundgebühr für Gas zahlt (63 KW statt 46 KW) Aufgrund meiner Nachfrage wurde festgestellt, dass seinerzeit beim Einbau des neuen Gaskessels und Trennung des Grundpreises von beiden Wohnungen (46 + 16 KW) munter die 63 KW weiter angesetzt wurden. Der Installateur hatte es richtig den SWK gemeldet (Bestätigung vorhanden), aber die haben es nicht umgesetzt.
Bei der Verhandlung mit zwei Mitarbeitern der SWK erhielt meine Mutter seit 1996 einen Abschlag bar (ca. 1000 €) zurück.
Bei der Nachrechnung hatte meine Mutter festgestellt, das die Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt wurde. :idea: Also hat sie daraufhin nachverhandelt. Dann wurden die 16% Mehrwertsteuer ausbezahlt.
Meine Mutter hat erneut nachgerechnet und festgestellt, dass Zinsen nicht berechnert wurden. :idea: Man einigte sich schließlich auf eine Vergütung bei der nächsten Jahresrechnung auf 100 € für die Zinsen.
Die SWK-Mitarbeiter waren richtig genervt
Ich möchte hier zum Ausdruck bringen: Dranbleiben und nachhaken.