Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

widerspruch erneuern ?

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hollmoor:

--- Zitat von: \"Lauflicht\" ---:?:  :?:

@ hollmoor

--- Zitat ---
Ich muß also meine Gegenberechnung auf Basis der von mir widersprochenen Preise erstellen u.mit Begründung dem Versorger zukommen lassen.

--- Ende Zitat ---


Wieso? der versorger akzeptiert doch von uns allen eh keine veränderte rechenaufstellung?
außerdem ist das doch mit dem ersten widerspruch schon getan.

noch was , wenn man rückwirkend kürzen kann, weshalb dann nicht auch im voraus, es steht ja auch so im musterschreiben.

was wäre denn nun juristisch einwandfrei?




gruß
--- Ende Zitat ---



Was juristisch einwandfrei ist,kann ich nicht beantworten.Bin kein Jurist!
1.
Ich,und wahrscheinlich viele andere hier auch,halten es so,daß der Jahresrechnung vom Versorger widersprochen u.eine Gegenrechnung aufgestellt wird.Schon damit man den persönlichen Überblick behält und man am Ende weiß,welche Beträge man bereit ist zu zahlen,bzw.die Differenz erkennen kann,die man einbehalten hat.
Ob der Versorger unsere Berechnung akzeptiert ist dabei unrelevant.Dies tut er in der Regel auch nicht.Er wird auf seinen Preis bestehen.

Der Preiswiderspruch gegen angekündigte Preiserhöhungen ist ein ander Schuh.Wenn man gern Papier vergeudet,kann man jeder zukünftigen, angekündigten Erhöhung widersprechen oder es lassen.Siehe Musterschreiben!Dort widerspricht man ja auch schon den künftigen Erhöhungen.
2.
Ich kürze rückwirkend u.natürlich im voraus,da ich ja die Abschläge nach meiner Berechnung anpasse.

Cremer:
@Lauflicht,
@gerpie,

was macht es denn, wenn man zu jeder Jahresrechnung nochmals widerspricht, also in seiner eigenen jahresrechnung als Einleitung den Text des Musterbriefes aufführt.

Papier ist geduldig.
 :wink:
So wie die Versorger einem teilweise mehrmals im Monat mit Mahnungen löchern, so löchern wir diese mit Widersprüchen !! :mrgreen:

gerpie:
@Cremer,

wenn ich meine Gegenrechnung zur Jahresrechnung gemacht habe, wiederholte ich nicht meinen Widerspruch, sondern ich wies den Versorger auf den am....... erfolgten Widerspruch hin.

Gruß Gerhard

hollmoor:
@gerpie


Genau so! Mein Reden!

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