Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

widerspruch erneuern ?

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Lauflicht:
hallo,

kurze Frage , muss man, jetzt nachdem die neuen energieabrechnungen
gekommen sind eigentlich den Widerspruch nach §315 erneuern ?

oder reicht ein einmaliger z.B. vom letzten Jahr völlig aus ?

nochwas , sind netzentgelte eigentlich das gleiche wie durchleitungsgebühren ?
kann das denn sein, daß die bei uns inzwischen ca 50% der gesamtrechnung ausmachen ? ca. 140€ , ist das nicht wahnsinn?
und könnte man oder sollte man die nicht eigentlich abziehen?


gruß

L

Cremer:
@Lauflicht,

lesen Sie bitte im Forum ausgiebig und nutzen Sie die Suchfunktion.

Ich empfehle gebetsmühlenhaft den Widerspruch zu wiederholen

Lauflicht:
mmmh,

meine frage ist noch nicht eindeutig beantwortet !

oder? :?:  

die suchfunktion habe ich benutzt, aber da kommen über 250 seiten bei "widerspruch erneuern" ...

wie wärs mit einer Antwort für "alle" die die gleiche frage haben?

DieAdmin:
@Lauflicht,

geben Sie mal bei der Suchmaske Widerspruch AND erneuern ein, da komme ich auf 8 Ergebnisse


--- Zitat ---kurze Frage , muss man, jetzt nachdem die neuen energieabrechnungen
gekommen sind eigentlich den Widerspruch nach §315 erneuern ?

--- Ende Zitat ---


Schnell beantwortet: Ja

gerpie:
Hallo,

also ich würde sagen, nicht nach jeder Jahresabrechnung ist der Widerspruch zu erneuern, sondern nach jeder neuen Preiserhöhung!
Denn nicht mit jeder Jahresabrechnung muß eine Preiserhöhung einhergehen.

Gruß Gerhard

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