Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
widerspruch erneuern ?
Lauflicht:
hallo,
kurze Frage , muss man, jetzt nachdem die neuen energieabrechnungen
gekommen sind eigentlich den Widerspruch nach §315 erneuern ?
oder reicht ein einmaliger z.B. vom letzten Jahr völlig aus ?
nochwas , sind netzentgelte eigentlich das gleiche wie durchleitungsgebühren ?
kann das denn sein, daß die bei uns inzwischen ca 50% der gesamtrechnung ausmachen ? ca. 140€ , ist das nicht wahnsinn?
und könnte man oder sollte man die nicht eigentlich abziehen?
gruß
L
Cremer:
@Lauflicht,
lesen Sie bitte im Forum ausgiebig und nutzen Sie die Suchfunktion.
Ich empfehle gebetsmühlenhaft den Widerspruch zu wiederholen
Lauflicht:
mmmh,
meine frage ist noch nicht eindeutig beantwortet !
oder? :?:
die suchfunktion habe ich benutzt, aber da kommen über 250 seiten bei "widerspruch erneuern" ...
wie wärs mit einer Antwort für "alle" die die gleiche frage haben?
DieAdmin:
@Lauflicht,
geben Sie mal bei der Suchmaske Widerspruch AND erneuern ein, da komme ich auf 8 Ergebnisse
--- Zitat ---kurze Frage , muss man, jetzt nachdem die neuen energieabrechnungen
gekommen sind eigentlich den Widerspruch nach §315 erneuern ?
--- Ende Zitat ---
Schnell beantwortet: Ja
gerpie:
Hallo,
also ich würde sagen, nicht nach jeder Jahresabrechnung ist der Widerspruch zu erneuern, sondern nach jeder neuen Preiserhöhung!
Denn nicht mit jeder Jahresabrechnung muß eine Preiserhöhung einhergehen.
Gruß Gerhard
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