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Autor Thema: Mein Fall als Kunde der „Gemeindewerke Steinhagen\"  (Gelesen 6938 mal)

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Offline hwe

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Mein Fall als Kunde der „Gemeindewerke Steinhagen\"
« am: 22. Januar 2007, 16:27:06 »
Am 26.12.2004 widersprach ich dem Gaspreis nach § 315 , zog meine Einzugsermächtigung zurück und bezahlte die monatlichen Raten nur noch unter Vorbehalt. Die Gemeindewerke antworteten mir am 18.01.2005 u. a. „das ihre Erhöhungen bis 31.07.04 2004 deutlich unter der von der Verbraucherzentrale akzeptabele Grenze von 2% lag.“
Der  Gaspreis wurde aber bereits am 1.8.2004 um  8% erhöht und am 1.1.2005 um  20%. Wohlgemerkt das Schreiben der Gemeindewerke erhielt ich im Januar 2005.  Am 1.8.2005 wurde der Gaspreis um wieder 8% „einseitig angepasst“ sowie am 1.1.2006 mal wieder um 20%. Das sind vom 1.8.2004 bis 1.1.2006 ca. 57%.
Zum Beginn des Jahres 2006 teilte ich der Gemeinde mit, dass ich jetzt nur noch bereit bin den gültigen Gaspreis bis  31.07.2004 plus einer Erhöhung von 2% als monatlichen Abschlag zu bezahlen. Von den Gemeindewerken kam keine Antwort. Dann am 26.5.06 verkündeten die Gemeindewerke „aufgrund der lang anhaltenden Kälteperiode von Januar bis April 2006“ eine Anpassung der monatlichen Gasabschläge. Der wirkliche Grund lag natürlich in den zwischenzeitlichen immensen Preiserhöhungen,  sie sahen die Gefahr, dass die Verbraucher zum Ende des Jahres die sehr hohen Abrechnungen finanziell nicht mehr tragen können und dadurch sehr hohe Außenstände entstehen. Ich änderte meinen Abschlag nicht. Am 22.6.06 erhielt ich die 1. Mahnung. Die ich mit nachstehendem Schreiben am 26.06.2006 beantwortete: „stelle ich fest, dass Sie mir Ihre Berechtigung zu den einseitigen Preiserhöhungen nicht nachgewiesen haben. und somit betrachte ich Ihre Mahnung als gegenstandslos. Ich hatte Widerspruch eingelegt, weil ich die von Ihnen durchgeführten Gaspreiserhöhungen als unbillig gemäß § 315 BGB erachte.”
“Sollten Sie die Forderung nicht innerhalb der oben genannnten Nachfrist (14 Tage) ausgleichen, werden wir die Einstellung der Lieferung ohne weitere Benachrichtigung veranlassen” führten die Gemeindewerke nicht gesetzeskonform als Drohung in der 2. Mahnung aus.
Mein jetzt beauftragter Rechtsanwalt -mir empfohlen wegen besonderer Sachkenntnisse im Spezialgebiet Strom-und Gasabrechnungen, Billigkeitseinwendung vom  “Bund der Energieverbraucher”- stellte gegenüber den Gemeindewerken klar: “Bekanntlich sind Forderungen bis zum Nachweis der Billigkeit durch ihr Unternehmen nicht fällig. Sie haben deswegen sowohl Abschaltungen als auch schon deren Androhung zu unterlassen. Und forderte die Gemeindewerke zu einer Unterlassungserklärung bei einer Konventialstrafe von 10.000 € auf.  Es folgte weiterer Schriftverkehr. Letztendlich erklärten die “Gemeindewerke Steinhagen”: “Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir übernehmen Ihre Rechtsanwaltkosten. Somit bezahle ich nach wie vor den Gaspreis vor dem 31.07.2004: 57% weniger als der derzeitige Preis.
Ob dieses Erfolges beim Widerspruch gegen den Gaspreis werde ich jetzt Widerspruch gegen den ebenfalls überhöhten Strompreis einlegen und die Abschläge um mindestens 15% kürzen.
Nur Mut!: Infos bei Hans-Werner Elbracht, Steinhagen, Tel. 05204 5711, www.wasg-kreisverband-guetersloh.de/energiepreise

Offline taxman

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Mein Fall als Kunde der „Gemeindewerke Steinhagen\"
« Antwort #1 am: 22. Januar 2007, 21:43:54 »
Sehr gut Herr Elbracht !!!!   :D

rebellische Grüße aus dem
Badnerland
taxman
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