Aufgrund der allgemeinen Diskussion zu den in Aussicht gestellten
Preiserhöhungen habe ich an das RWE geschrieben, dass ich die
angekündigte Preiserhöhung zunächst nicht akzeptieren kann und um eine
Offenlegung der Preisfindung bitte.
Dieser Bitte wurde nicht entsprochen sondern mir nahegelegt, im Rahmen
des §315 BGB eine gerichtliche Klärung herbeizufügen.
Im gleichen Schreiben habe ich den Stromversorger darauf hingewiesen,
dass ich die Einzugsermächtigung entziehe und alle Zahlungen nur unter
Vorbehalt leisten werden.
Darauf wurde ebenfalls im gleichen Schreiben geantwortet, dass die
Einzugsermächtigung gelöscht wurde und ich wurde aufgefordert, die vom
RWE kalkulierte Jahresbezugsmenge Anfang Januar 2005 vorab in voller zu
bezahlen.
Ist diese Vorgehensweise statthaft ? Haben Ihre Mitglieder auch schon
davon gehört ?
Rein aus finanzieller Sicht ist diese Forderung einer Unverschämtheit
und würde dem RWE neben der Preiserhöhung einen weiteren Zinsvorteil in
Höhe der üblichen Jahreszinsen verschaffen.
Vielleicht kann mir einer einen Tip geben wie ich mich am besten verhalten soll.