Energiebezug > Gas (Allgemein)
Zu hohe Gasrechnung? abgelaufene eichung
Lestat1748:
Also zu der Prüfung kann man meiner Information nach auch das Eichamt hinzuziehen. Die sind da glaub ich schon ganz unabhängig.
Also meine Hauptfrage war ja, ob ein solcher Verbrauch überhaupt sein kann. Was schreibe ich denn dem Versorger nun, da ich denen ja irgendwie mitteilen muss, dass ich mit der Rechnung nicht einverstanden bin? Kann ich die Nachzahlung zunächst einbehalten bis die Sache geklärt ist oder sollte ich unter Vorbehalt zahlen?
hollmoor:
@Lestat1748
Also zum Verbrauch kann ich nur von mir Daten sagen.
140 m2 gut isoliertes Haus im Jahre 2004 12800 kw f.1 Jahr verbraucht.
Heizung u.Warmwasser/ Brennwertgerät.
Spätere Verbrauchsdaten kann ich nicht geben,da wir ab 2005 unser Haus fast nur noch mit Kaminofen beheizen u.nur noch Warmwasser über Gas abnehmen.
Sie schreiben,das ihr Gebäude 2006 saniert wurde und auch entsprechende Dämmmaßnahmen ausgeführt wurden.Bei ihrer Heizung
Bj.92 handelt es sich wahrscheinlich um ein einfaches Gerät.Kein Brennwert!Kombitherme,nehme ich an.
Verbraucht etwas mehr Energie.Kommt auch auf dieEinstellung drauf an.
Ich würde erstmal Widerspruch gegen die Rechnung aussprechen u.die Nachzahlung nicht begleichen,bis sie mehr wissen.
Jetzt müssen sie noch entscheiden,ob sie sich den Protestlern,siehe dieses Forum,anschließen und den Gaspreisen widersprechen.Das muß aber schnellstens passieren und dem Versorger mitgeteilt werden.
Musterbrief gibts hier auf den Seiten zum runterladen.
Bei weiteren Fragen dazu bekommen sie bestimmt Atworten.
Ansonsten,wie schon von mir ausgeführt,heute ihre Mitbewohner im Haus befragen zu deren Verbrauch.
Lestat1748:
Ok. Dann bedanke ich mich erst einmal für Ihre Hilfe. Ich werde hier dann auf dem Laufenden halten, was weiter passiert.
Cremer:
@Lestat1748,
ob der Verbrauch in Ordnung geht, gehört in dem Thread "Renovieren, Heizen, Bauen"
Diesbezüglich weise ich daraufhin, dass dies hier nicht Bestandteil der Threads sind.
Was den Gaszähler betrifft, berechtigt Sie schon die Rechnung in Frage zu stellen, unabhängig ob nach abgelaufener Eichung der Zähler immernoch richtig zählt oder nicht.
Um wieviel Monate/Jahre ist das Eichdatum überschritten?
Bei meiner Mutter wurde auch der Gaszähler ausgetauscht, obwohl die Eichung nicht abgelaufen war. Beim Ablesen der Jahresrechnung hatte man wahrscheinlich festgestellt, dass der Gasbezug auf die Hälfte zurückgegangen war und dies nicht stimmen könnte.
Lestat1748:
Also das Eichdatum auf dem Zähler sagt, dass das letzte mal im Januar 1990 geeicht wurde. Dementsprechend hätte der Zähler doch im Januar 2006 geeicht werden müssen, oder?
Danke für den Hinweis, dass ein Teil meiner Anfrage nicht hierher gehört. Wußte ich nicht, da ich ja auch noch neu bin. Für solche Hinweise bin ich immer dankbar.
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