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Zu hohe Gasrechnung? abgelaufene eichung

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Lestat1748:
Schönen guten Tag.

Ich bin neu hier im Forum und habe schon den ganzen Vormittag gestöbert, aber leider nichts passendes zu meinen Fragen gefunden.

Heute Morgen erhielten wir von unserem Gasversorger die Jahresabrechnung für das Jahr 2006.
Wir sind im September letzten Jahres in diese Wohnung eingezogen und haben daher keine Vergleichsabrechnung. Bei der Wohnung handelt es sich um eine in den 1930er Jahren errichtete 90 qm Altbauwohnung in einem 3-Familienhaus im Dachgeschoss. Im Jahr 2006 wurde genau diese Wohnung wärmeschutztechnisch saniert (Dämmung der Fassade, Dämmung der Dachflächen, Dämmung der oberen Geschossdecke, Isolierverglasung der Fenster). Wir haben eine Gasheizung mit Therme in unserer Wohnung, die auch die Warmwasserbereitung erledigt. Diese ist im Jahr 1992 eingebaut worden und bei unserem Einzug auch noch von dem Kreisschornsteinfehermeister überprüft worden.
Uns kommen die Werte doch etwas arg hoch vor, da wir auch nicht übermäßig heizen oder exzessiv duschen.
Zu den Inhalten der Rechnung:

Verbrauchszeitraum: 01.09.06 - 31.12.06
Verbrauch: 8917 kWh

Dabei steht auch noch eine Splittung:
Verbrauchszeitraum: 01.09.06 - 30.09.06
Verbrauch: 535 kWh (Preis: 4,832 Ct/kWh)
Verbrauchszeitraum: 01.10.06 - 31.12.06
Verbrauch: 8382 kWh (Preis: 5,332 Ct/kWh)

So nun zu meinen Fragen:

1. Kann ein so hoher Verbrauch tatsächlich sein? Wie gehe ich weiter vor?
2. Kann ich gegen die Gaspreiserhöhung von September auf Oktober vorgehen?

Was mich auch sehr skeptisch stimmt der Umstand, dass am 20.12.06 abgelesen wurde, 14 Tage später ein Schreiben von dem Gasversorger kam, dass die Zähler ausgetauscht werden müssen, weil diese nicht mehr geeicht seien.

3. Kann es sein, dass die die Zähler verschwinden lassen wollen? Wie verhalte ich mich in dem Punkt?

Für alle Antworten bin ich sehr dankbar. Falls noch Infos benötigt werden, einfach schreiben.

MFG

hollmoor:
@Lestat 1748

Ihr sollt also für September 06  535 kWh u.vom 1.10.-20.12.06  8382 kWh verbraucht haben?Bei den damaligen Außentemeraturen? Unwahrscheinlich! Es sein denn,ihr habt geheizt u.gleichzeitig ständig gelüftet.
Habt ihr einen eigenen Gaszähler u.wurde"Der"von euch bei Einzug abgelesen?Ist denn der Gaszähler schon getauscht worden?


Widerspruch gegen die Gaspreise an sich u.Erhöhungen kann man generell jetzt noch einlegen.

Für weitere Infos müßten noch mehr Details gepostet werden.



Zusatzfrage bzw.Bemerkung:
Stand die Wohnung längere Zeit leer u.wurde aber beheizt?Vielleicht wurde der Endstand des Zählers vom letzten Mieter in die Berechnung genommen.Das hatte ich vor kurzem im Bekanntenkreis.Die hatten allerdings den Stand bei Einzug selbst notiert u.sich nicht auf den Hausmeister verlassen.Der hatte es nämlich versäumt,den Stand bei Einzug bekannt zu geben.Sie haben dann reklamiert u.es wurde neu berechnet.


Es könnte auch noch helfen,mal die anderen Mieter zu fragen,welchen Jahres-Verbrauch sie haben.

Cremer:
@Lestat1748,

wennder alte Zähler noch vorhanden ist, nachschauen, ob die Eichung abgelaufen ist.

Lestat1748:
Also, wir haben selbstverständlich die Zähler alle bei Einzug abgelesen. Wir haben einen eigenen Gaszähler für unseren Verbrauch.
Der Gaszähler ist noch nicht ausgetauscht. soll diese Woche passieren.

Die Wohnung stand vorher renovierungsbedingt leer. Allerdings passt der Stand auf der Rechnung mit dem von uns bei Einzug abgelesenen Zählerstand überein.

Geheizt haben wir erst ab November. Und dann auch nur auf normale Innentemperaturen. Also Wohnzimmer 18 Grad und Schlafzimmer 16 Grad. Mit Lüftung halten wir es so, dass wir zweimal pro Tag eine Stoßlüftung machen. Daran kann es also definitiv nicht liegen. Mich macht es auch stutzig, dass wir im September nur 535 kWh haben und in den anderen drei Monaten durchschnittlich 2794 kWh. Das ist mehr als fünf mal so viel.

Die Idee mit den Mitmietern find ich gut. Werde ich heute Abend als erstes mal tun.

Die Eichung ist definitiv abgelaufen.

Edit: Was für Details werden denn noch benötigt?

hollmoor:
@Lestat 1748

Dann den Zähler unbedingt sicherstellen.Die Überprüfung müßten sie aber sicher erst mal zahlen.Sollte sich jedoch herausstellen,das  der Zähler falsch gezählt hat,dann bekommen sie die Kosten erstattet bzw.müssen sie nicht zahlen.
Sollten ihre Stadtwerke die Überprüfung vornehmen,bitte unbedingt präsent sein,wo auch immer und drauf achten,das auch "der besagte Zähler"überprüft wird.
Ich weiß jetzt nicht,ob man auch den Zähler von jemand unabhängigen überprüfen lassen kann.Vielleicht weiß jemand anderer das hier.
Aber fragen sie heute abend unbedingt andere Mieter.Vielleicht hilft Ihnen das schon weiter.

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