Energiepreis-Protest > EnBW

Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!

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frank_bb:
Hallo Herr Cremer, ich habe dieselbe Situation. Vertrag ist anscheinend nach 5 Jahren ausgelaufen. Wobei ich diese Klausel in den alten AGBs\' der NWS von 2002 gar nicht finden kann. Ich habe die Beiträge gelesen aber leider noch nicht verstanden was die richtige Antwort auf den Vorschlag der ENBW eines neuen Sondervertrags ist.

Die begonnene Antwort von mauszuhaus klingt eigentlich nicht schlecht. Oder soll ich den neuen Vertrag unterschreiben und auf den bestehenden 315 Wiederspruch hinweisen ? Oder gar nichts machen bis ich in die Grundversorgung falle und dann wieder 315 schicken ?

Wäre nett wenn Sie das nochmal kurz auf einen Nenner bringen könnten.

Vielen Dank schonmal !!

Nobuddy:
Hallo,
nach langem suchen bin ich auch hier gelandet, da mich das gleiche Problem drückt, wie Euch.
Mein Ergasversorger ist ENBW.

Hier der schriftliche Werdegang.
28.11.2006 - Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Gasversorgung
12.12.2006 - Bestätigung des Widerspruches durch ENBW
20.03.2007 - Preisanpassung ab 1.Mai mit Anpassung des Sondervertragsverhältnisses an die neue Rechtslage
23.07.2007 - Erinnerung an den neuen Ergaslieferungsvertrag
tt.mmmm.jjjj - Änderungskündigung zum 30.09.2007, ohne Datumsangabe, wie vorne angegeben

Werde in den nächsten Tagen Widerspruch gegen die Grundversorgung einlegen und auf den bisherigen Preisen bestehen, sowie meine Abschläge entsprechend kürzen.

Schade, daß es keine Anhaltspunkte für die billige Festlegung von Gaspreisen gibt, oder wisst Ihr da etwas?

Würdet Ihr mir eine andere Vorgehensweise empfehlen?

Freue mich auf alle Antworten, also bitte antworten.

Grüße Wolfgang

Cremer:
@Nobuddy,

und am Jahresende die eigene Jahresrechnung erstellen und nur diese Differenz dann leisten.

Nobuddy:
@Cremer,
welchen Zeitpunkt des Gaspreises kann ich dafür verwenden, den Zeitpunkt vor meinem Widerspruch oder erst danach?

Hatte bisher einen Sonderpreis, kann ich auch unter diesen gehen und wenn ja, wieviel ca.?

Gibt es da irgendwo eine Preistabelle als Anhaltspunkt, damit eine reale Schätzung möglich ist, die auch gerichtlich Bestand hätte?

Grüße Wolfgang

Cremer:
@Nobuddy,

also ich würde da mal den Gaspreis ab dem ersten Widerspruch nach § 315 nehmen

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