@provis
Um zu Prüfen, dass über eine Preiserhöhung nur die Erhöhung der Bezugskostenpreise weitergegeben wurden, muss die Entwicklung der gesamten Beschaffungskosten betrachtet werden. Dazu sind insbesondere die Rechnungen der Vorlieferanten auszuwerten. Aus den Daten des Zertifikats kann nicht entnommen werden, dass die Rechnungen der Vorlieferanten überhaupt in irgendeiner Weise geprüft wurden. Dies sollte aber nicht gleichwertig durch Auswertung der vertraglichen Kalkulations- und Preisberechnungsgrundlagen des Versorgers und dessen Geschäftsberichten erfolgen können.
Zudem sind die gesamten Bezugskosten den gesamten Kunden/Tarifen gegenüberzustellen und nicht nur einem Teil wie den Haushaltskunden. Eben das geht aber aus dem Zertifikat hervor.
Der Versorger kann sich meines Erachtens in diesem Zusammenhang auch nicht darauf berufen, dass er unterschiedliche Bezugsverträge und Bezugskonditionen für Haushaltskunden und andere Kunden hat. Für das bezogene Gas hat der Versorger bestimmte Bezugskosten, die an die Bezugsmenge geknüpft sind und nicht an die beabsichtigte anschließende Verwendung des Gases bei Haushaltskunden oder anderen Kunden.
Das habe ich zumindest nachvollziehbar hier im Forum gelesen, auch dass eine solche Differenzierung rechtlich nicht zulässig ist. Ich kann die Stelle aber auf die Schnelle nicht finden.
Außerdem geht es häufig überhaupt nicht nur um eine mit einer Bezugskostenerhöhung verbundenen Preiserhöhung, sondern um die Billigkeit des Gesamtpreises.
Ein solches Zertifikat kann man im Rahmen einer Billigkeitsprüfung meines Erachtens den Hasen geben oder direkt der Wiederverwertung zuführen. :mrgreen:
Gruss eislud