Was teile ich einem STROMVERSORGER nach mehreren ausführlich begründeten Widerspruchsschreiben meinerseits hin und her noch mit?
Dessen Abteilung "Forderungsmanagement" ist in seiner Mahnung (+ Mahngebühr i.H. von 2,50 EUR) folgender Meinung: "Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den offenen Betrag [...] zu überweisen. Die Höhe unserer Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung, das Entgelt in voller Höhe zu bezahlen. Paragraph 315 BGB kommt, wie in der Zwischenzeit viele Gerichtsurteile beweisen, nicht zur Anwendung. Sollten wir bis spätestens 29.12.06 keinen Zahlungseingang feststellen, behalten wir uns die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beim zuständigen Amtsgericht vor."
Einfach nochmals alles erklären, evtl. auf die allerletzten Urteile hinweisen etc. oder einfach den Mahnbescheid abwarten, widersprechen und auf eine evtl. Zahlungsklage des Versorgers warten?
Danke!
Fabio
p.s. Allen hier im Forum, ob nun mutiger Preisrebell oder heimlich mitlesender Energieversorger, ein erholsames Weihnachtsfest!