Energiepreis-Protest > Stadtwerke Eschwege

stadtwerke eschwege

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wir_frieren:
danke** das ist mal eine auskunft, mit der ich arbeiten kann:-) dachte schon, ich werde jetzt gelyncht, weil ich die 500 immer noch nicht zahlen will!
lese mich jetzt einmal durch die hilfreichen links!!! danke!!!!

wir_frieren:
jetzt bin ich wirklich ratlos!

habe noch ein schreiben der stadwerke bekommen, da ziehen sie nun 70€ von den 500€ ab!
sie geben eine erhöhung in 2006 um 90 € an und scheinen zu denken, dann bezahle ich den rest, immer noch über 400 euro....??? 70? 90? was soll DAS???

sie drohen mir nun mit mahnverfahren, wenn ich bis zum 15 nicht zahle!

jetzt war ich eben beim anwalt um mir rat zu holen, mit beratungsschein
:-(
 hätte ich mir gleich sparen können, der anwalt KENNT den menschen von den stadtwerken PERSÖNLICH! er sagte, ich soll zahlen, da ich eh verlieren würde:-( diese fälle würden nie gewinnen.....??? und diese ganzen foren wären alles humbug, die suchen nur leute die einen musterfall abgeben, bla, bla, bla!!!!
und §315 gäbe es schon immer, der bedeuted nichts, etc. etc.

bin ziemlich fertig mit den nerven, kann mir jemand helfen?? bitte, bitte* :cry:

RR-E-ft:
@wir_frieren

Ich denke, dass Ihre Frage an den Kollegen nicht war, ob, seit wann, woher, wie eng er den Stadtwerke- Mitarbeiter kennt, sondern ob er die Rechtslage kennt.

Diese ergibt sich für einseitig festgelegte Strompreise aus den Urteilen des BGH v. 05.02.2003 - VIII ZR 111/02 (NJW 2003, 1449) und vom 30.04.2003 - VIII ZR 279/02 (NJW 2003, 3131) sowie vom 02.10.1991 - VIII ZR 240/90 (NJW-RR 1992, 183 ff.), BGH, Urt. v. 18.10.2005 - KZR 36/04 (NJW 2006, 684) und für Ergaspreise aus den Urteilen des OLG Karlsruhe vom 28.06.2006 (RdE 2006, 356) und OLG Dresden vom 13.12.2006 sowie LG Oldenburg (WuM 2006, 162),  LG Mönchengladbach (RdE 2006, 170); BGH, Urt. v. 15.02.2006 (NJW 2006, 1667, 1670 Rn. 28 ff.) und BGH, Urt. v. 11.10.2006 - VIII ZR 270/05 Rn. 19 ff.).

Kennt der Kollege diese Entscheidungen nicht, hat er sich den Beratungsschein auch nicht verdient, man sollte  deshalb dessen Herausgabe verlangen oder sich bei Gericht beschweren und einen neuen Beratungsschein beantragen.


Dem anscheinend unbelesenen Kollegen, der sein Gewissheiten möglicherweise aus persönlichen Bekanntschaften schöpft,  sollten Sie dringend eine Weiterbildung nahelegen:

http://www.mietgerichtstag.de/downloads/vortrag06ambrosius.pdf

Bedauerlich, wenn der Kollege ggf. nicht eingestehen konnte, dass er gar nicht über die notwendige Kompetenz verfügt.


Gegen den Mahnbescheid legt man einfach unter Verweis auf § 315 Abs. 3 BGB und o. g. Rechtsprechung Widerspruch ein. Dabei rügt man die gesamte Tariffestsetzung bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig und beruft sich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB.

Kreuzchen drauf und mit Unterschrift innerhalb der Zwei- Wochen- Frist zurück an das Gericht....

Cremer:
@wir_frieren,

o.k. zunächsat mal den 15.3. abwarten.

Wenn Sie ein Schreiben mit dem definitiven Mahnverfahren erhalten, bitte nochmals hier sofort melden und gemäß Herrn Fricke unverzüglich Widerspruch einlegen.

Den von Ihnen konsultierten  Anwalt schicken auf den Mond und sagen Sie ihm, Sie lehnen ihn wegen Befangenheit aufgrund seiner Aussage ab.

Vermutlich hat man Ihnen nicht 70 € erlassen, sondern Sie in einen noch günstigeren Tarif eingestuft, sofern es einen solchen gibt.

Ich kenne das von unsewren SW KH hier auch.

wir_frieren:
danke erstmal!!! bin seit 4 uhr heute morgen auf - morgen ist der 15te und der druck steigt.....

werde um 8 das amtsgericht anrufen und die sachlage erklären, zugleich einen neuen beratungsschein anfordern.

des weiteren habe ich gestern abend noch einen anwalt in einer anderen stadt tel. aufgesucht und werde heute mit ihm sprechen.

es ist so, dass ich als IT frau mit 40 in DE keinen job mehr bekomme und noch dieses jahr das land verlassen muss/will, da seit 2 jahren arbeitslos. auto ist eh schon verkauft, ich kann meiner tochter und mir hier NICHTS mehr bieten.

ich habe angst, dass mir die einreise ins neue land verwehrt wird, wenn ich hier ärger mit den gerichten/stadtwerken/ämtern habe.......:-((((

trotz allem werde ich es noch einmal mit einem neuen anwalt versuchen - es ist ja auch zivilrechtlich, oder? immerhin sind wir ja keine kriminellen, nur wegen §315 BGB....HOFFE ich!!!!!!!!

bis später an dieser stelle*****

danke!!!! dass ihr da seid und so schnell mit rat und tat zur seite steht!!!!! :wink:

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