Energiepreis-Protest > Stadtwerke Eschwege

stadtwerke eschwege

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wir_frieren:
hi ihr lieben leidensgenossen

ddie stadt eschwege (hessen) hat, wie ich jetzt bei der jahredabrechnung sah, zweimal in 2006 die preise geändert - wie und was - keine ahnung! wurde auch nie informiert.

nun haben wir, 2 pers., eine 90m² whng, bezahlen 117€ monatl. und bekamen am 9.1.07 per boten (!) eine abrechnung eingeworfen, die bereits am 31.12.06 ausgestellt wurde.
darin eine frist bis zum 14.1.07, um FÜNFHUNDERT € NACHZAHLUNG!

wir haben gas 14.196 kWh verbraucht
strom 2.301 kWh

ist diese forderung nicht ein bisschen hoch?????

und die art und weise der zustellung, bzw. fristsetzung für die zahlung?????

hopffe, ihr habt hier einen rat, denn ich kann es NICHT bezahlen. bin alleinerziehend und in einer umschulung!

danke und: frohes NEUES :shock:

RuRo:
@wir frieren

Zahlungsziel ist nach § 27 Abs. 1 AVBGasV zwei Wochen nach Rechnungzugang. Ich hoffe, du hast dir den verspäteten Zugang durch den Boten bestätigen lassen bzw. den Erhalt am 09.01.07 quittiert.

Auch, wenn Geldknappheit grundsätzlich ein schlechter Wegbegleiter ist, einfach mal über den Unbilligkeitseinwand hier im Forum schlau machen.

Zum Einstieg: Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

Mögliche Abfolge

Widerruf der Einzugsermächtigung, falls vorhanden

Unbilligkeitseinwand gegen Höhe der Verbrauchspreise insgesamt, mit eigener Berechnung an den Versorger

Alles schön getrennt halten, da ja Strom und Gas betroffen sind

Abwarten und Tee trinken

Cremer:
@wir_frieren,

bzwgl. der Nichtzahlungsmöglichkeit gibt es Hilfen von Ämtern.

Vielleicht sollten Siesich mal mit dem Versorger in einem ruhigen, sachlichen telefonat unterhalten, wie ein tragfähiger Zahlungsmodus für die Abschläge gefunden werden kann.

wir_frieren:
hallo*

also: habe, nach einer völlig überhöhten und für mich NICHT nachvollziehbaren nachzahlung in höhe von 500€ (gas), den einwand der unbilligkeit an die stadtwerke eschwege/hessen, geschickt. diese beziehen gas von eonmitte.

nun, fast 4 wochen später, kam ein brief der stadtwerke......
höchst freundlich.........???
fst 8 seiten.

darin heisst es, unter anderem, sie können leider ihre kalkulationen NICHT freilegen, ich könnte gerne den gasanbieter wechseln (sovile ich weiß, ist das bei uns gar nicht möglich!!!!!), ich solle bitte zumindest unter vorbehalt....die 500€ überweisen.
dabei wurden noch nicht einmal die 117€ berücksichtigt, die ich für den monat januar überwies (statt der nun erhöhten 154€).

ausserdem wird geschrieben, dass die ERDÖL preise sich erhöht hätten und damit auch die GASpreise angehoben werden mussten.....????? was hat das eine mit dem anderen zu tun????

ich habe nun eine frist bis zum 16.2., die gefoderten 500€ zu überweisen.....

was nun??? sollte ich mit dem brief zu einem anwalt gehen? ignorieren? ich weiß es nicht.....hat hier jemand einen rat?

ich hoffe, ja:-)
10000 dank für evtl. hilfe****
mfg
wir frieren

taxman:

--- Zitat von: \"wir_frieren\" ---also: habe, nach einer völlig überhöhten und für mich NICHT nachvollziehbaren nachzahlung in höhe von 500€ (gas), den einwand der unbilligkeit an die stadtwerke eschwege/hessen, geschickt.
--- Ende Zitat ---

Willkommen im Club !    :D  :D  :D


--- Zitat von: \"wir_frieren\" ---diese beziehen gas von eonmitte
--- Ende Zitat ---

Für UNS und wahrscheinlich auch für Sie völlig uninteressant beim Thema Unbioilligkeitseinwand.


--- Zitat von: \"wir_frieren\" ---nun, fast 4 wochen später, kam ein brief der stadtwerke......
höchst freundlich.........???
fst 8 seiten
--- Ende Zitat ---

Das sind viele Seiten die viel Arbeit gemacht haben. Bei mir waren es 3 eiten incl. Testat eines Wirtschaftsprüfers das die Preiserhöhungen nur weitergegeben wurden. Aber auch das Testat interessiert mich eigentlich nicht.


--- Zitat von: \"wir_frieren\" ---ich könnte gerne den gasanbieter wechseln (sovile ich weiß, ist das bei uns gar nicht möglich!!!!!)
--- Ende Zitat ---

Fragen Sie doch bitte Ihren versorger wohin Sie wechseln können!


--- Zitat von: \"wir_frieren\" ---ich solle bitte zumindest unter vorbehalt....die 500€ überweisen
--- Ende Zitat ---

Es handelt sich hierbei um eine BITTE, welcher Sie nachkommen können aber nicht müssen!


--- Zitat von: \"wir_frieren\" ---dabei wurden noch nicht einmal die 117€ berücksichtigt, die ich für den monat januar überwies (statt der nun erhöhten 154€)
--- Ende Zitat ---

Die sind ja für die neue Abrechnungsperiode 2007 bezahlt worden, oder?


--- Zitat von: \"wir_frieren\" ---ausserdem wird geschrieben, dass die ERDÖL preise sich erhöht hätten und damit auch die GASpreise angehoben werden mussten.....????? was hat das eine mit dem anderen zu tun????
--- Ende Zitat ---

Das fragen wir hier uns auch immer wieder!  :D  :D  :D


--- Zitat von: \"wir_frieren\" ---ich habe nun eine frist bis zum 16.2., die gefoderten 500€ zu überweisen.....
--- Ende Zitat ---

Wie gesagt, Sie müssen es nicht! Bitte lesen Sie hier nochmals unbedingt sorgfältig nach: Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)

Einen Rechtsanwalt einzuschalten wäre nicht schlecht. Dies um eben Fehler zu vermeiden. Es gibt eine Liste versierter Rechtsanwälte auf dem Energierechtsgebiet, siehe hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Vielleicht finden Sie noch andere Unbilligkeitseinwender aus Ihrer näheren Umgebung hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Einwender_Liste/site__1710/

Oder in Ihrer näheren Umgebung gibt es schon eine aktive Protestgruppe, sie hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Protestgruppen/site__1716/

Manche Verbraucherzentralen halten ebenfalls Kontakt zu Protestgruppen und können Kontakt zu versierten Rechtsanwälten herstellen.

Rebellische Grüße
taxman

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