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Autor Thema: Prüfung der Jahresrechnung durch das Landeseichamt  (Gelesen 7149 mal)

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Offline wopeni

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Prüfung der Jahresrechnung durch das Landeseichamt
« am: 18. Dezember 2004, 22:04:36 »
Hallo,

ich hatte ja, wie berichtet, die Jahresabrechnung der Thüga an das Landesgewerbeamt Eichdirektion Baden-Württemberg zur Prüfung geschickt. Heute kam die Antwort.

„Dabei konnten keine formalen Fehler bei der Umrechnung der Gaszählerstände (cbm) in Energie (Kwh) festgestellt werden, wobei unsere Prüfung aber nur die dabei zu berücksichtigenden Größen (Mittelwerte von Brennwert, Luftdruck, Gasdruck und Temperatur) beinhalten konnte“.

Nach Bemerkungen, daß die Zählerstände ja von mir kontrolliert worden sind, somit wohl auch kein Defekt des Zählers vorliegt und erfahrungsgemäß die Zähler eher zu wenig als zu viel anzeigen, folgte der Hinweis, daß im Zweifelsfall eine Befundprüfung (Kosten ca. 120,- Euro) beim Versorgungsunternehmen beantragt werden kann. Die Kosten müsste jedoch der Versorger übernehmen, wenn der Gaszähler schadhaft ist bzw. Messfehler aufweist, die ausserhalb der Toleranzen liegen.

Dann aber eine wichtige und interessante Feststellung:


„Was Sie zu Recht bemängelten, ist die mangelnde Transparenz Ihrer Abrechnung, insbesondere, dass weder in der Abrechnung selbst noch im Preisblatt (ich habe mir ein aktuelles über Internet heruntergeladen) erläutert wird, wie die Umrechnung von cbm in kwh bzw. wie die Mengen- Abgrenzung bzw. –Wichtung im Falle der Preisänderung erfolgt.

In dieser Kundeninformation werden zudem falsche Angaben über den Brennwert gemacht, was ich bereits in einem Anruf bei Ihrem Versorgungsunternehmen gerügt habe. Ich habe bei dieser Gelegenheit auch gefordert, dass die Umrechnung künftig mindestens im Preisblatt erläutert wird.“


Also hat mich mein ungutes Gefühl doch nicht getrogen, und meine Zweifel finden Bestätigung. Mein Versorger ist, wie ich schon gesagt habe, gar nicht daran interessiert Klarheit zu erzielen, offensichtlich eher ganz das Gegenteil. So kann dann viel besser an den besagten Rädchen gedreht und der Verbraucher geschröpft werden.
Weiteres Beispiel für die Zuverlässigkeit und Seriosität ist die Tatsache, dass ich die Information über die neue Preiserhöhung zum 01.01.2005, wie mir schriftlich zugesagt wurde, nicht am Tag der Presseveröffentlichung per e-mail  erhalten habe. Bisher weiss ich nur über ein Telefonat mit einem Thüga Kunden von der am 14.12.2004 in der Tageszeitung veröffentlichten Erhöhung.

Ich werde mir die Möglichkeit der Befundprüfung noch als weiteren Schritt offenhalten. Erst mal sehen, wann, und vor allem welche Antwort auf meinen Widerspruch gegen die (vorherige!) Preiserhöhung kommt.

Gruß aus Tettnang

Offline energienetz

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Prüfung der Jahresrechnung durch das Landeseichamt
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2004, 13:40:26 »
Das Landeseichamt prüft nicht die Preise, sondern die Korrektheit der Abrechnung bei vorgegebenen Preisen.

Offline Cremer

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Prüfung der Jahresrechnung durch das Landeseichamt
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2004, 17:41:28 »
@ wopeni,

wie bereits schon ausgeführt. Das Landeskartellamt wäre der richtige Ansprechpartner. Das Landeseichamt ist nur für die Eichung von Zählern, Maßen und Gewichten, etc. zuständig.
Achtung  :!:
Sollte eine Nachprüfung eines Zählers ergeben, dass dieser korrekt gemessen hat, geht die Prüfungsgebühr, einschl. Ausbau und Einbau eines Zählers zu Lasten des Auftraggebers (Sie). Sollte die Prüfung einen fehlerhaften Zähler feststellen, so gehen die Kosten zu Lasten des Versorgers. Die Zähler werden in einem regelmäßigen Turnus deshalb auch getauscht.
Der Versorger hat gewisse Kontrollmechnismen bei der Abrechnung, wenn der Zähler zu wenig zählt; so geschehen bei einem meiner Häuser mit dem Gaszähler, dere zu wenig zählte (ca. nur 20%) Der Austasauch erfolgte klaglos, ohne Nachforderung.
Also darauf würde ich nicht bauen, ist der schlechteste \"Hebel\" zum Ansetzen von Argumenten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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