Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Stadtwerke erhöhen weiter und verlangen neue Kontrakte
RR-E-ft:
http://www.mendener-zeitung.de/lokales/story.php?id=212850
Wer weiter ungekündigt einen wirksamen Vertrag hat, braucht aber gar keinen neuen.
jroettges:
Es ist schon erstaunlich, dass solche Aktionen mit dem Erlass der GVV begründet werden. Hat doch die GVV überhaupt keine Wirkung auf Sonderverträge. Oder doch? Wenn ja, welche denn?
Als 2005 das EnWG verabschiedet oder novelliert wurde, hat sich bei den EVU nichts gerührt. Da hätte man unter Berufung auf §41 EnWG alle die Verträge anpassen sollen, die dessen Vorgaben nicht entsprochen haben.
Oder muss man da warten, bis der Verordnungsgeber seine Schulaufgaben gemacht hat?
Cremer:
@jroettges,
wie bereits mehrfach von H. Fricke berichtet, finden die neuen GasGVV auf Sobderverträge keine Anwendung.
Da gelten die AVBGasV weiter. Deshalb sind schon keine neuen Verträge notwendig.
RR-E-ft:
@Cremer
Die AVBGasV galt also solche noch nie für Sondervertragskunden, vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 AVBGasV.
Womöglich wurde da etwas missverstanden.
Cremer:
@Fricke,
nun, wenn es ausdrücklich im Vertrag drin steht, dann doch.
In Form als AGB dann allerdings ?
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