Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Stadtwerke erhöhen weiter und verlangen neue Kontrakte
eislud:
@Cremer
Eine solche Diskussion hatten wir schon mal hier: neue Bedingungen??
Danach erscheint es ziemlich sinnlos eine komplette AVBV oder eine komplette GVV im Rahmen eines Sondervertrages zum Vertragsbestandteil zu erklären. Zumindest hatte ich das so verstanden. Es dürfte dabei auch keinen Unterschied machen, ob die Verordnungen im Vertrag oder in der AGB benannt werden.
Ein gelungenes Beispiel der Sinnlosigkeit war dabei wohl der § 37 der AVBGasV und eine Überlegung was dieser § 37 wohl dann zu bedeuten hätte.
Also - Es sollte nicht möglich sein, eine AVBV oder eine GVV innerhalb eines Sondervertrages wirksam zu vereinbaren.
(Dazu gibt es auch noch einen "Joke", der noch zur Beantwortung steht.)
Gruss eislud
eislud:
@Cremer
Hier auch gleich noch eine andere, gegensätzliche Meinung dazu.
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=340&content_news_detail=5766&back_cont_id=4045
--- Zitat ---Aus zwei mach vier
...
Die Verordnungen gelten automatisch für alle Kunden, der Grundversorgung (früher Tarifkunden), die also vom Strom- oder Gasnetzbetreiber auch die Energie beziehen. Für alle anderen Kunden, zum Beispiel Stromkunden, die den Anbieter gewechselt haben, gelten die Regelungen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
--- Ende Zitat ---
Danach gelten die Verordnungen (GVVs) auch für Sondervertragskunden, wenn sie dort vereinbart wurden.
Das scheint ja nicht falsch zu sein, schließlich kann ja viel vereinbart werden. Die Frage ist aber, ob ein globaler Bezug einer GVV tatsächlich wirksam vereinbart werden kann.
Zumindest sieht es aber danach aus, als ob Sie mit Ihrer Meinung nicht alleine stehen. :)
Gruss eislud
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