Energiepreis-Protest > EWE

Antwort der EWE Ol erhalten,nicht der Musterbrief lest mal

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Frank M:
Hallo Cremer

Danke für die Antwort

Der Zählerstand wurde tatsächlich von mir am 1.9 abgelesen und Telefonisch an die EWE durchgegeben.

Das man das machen sollte entnahm Ich der Zeitung wegen der dann möglichen genaueren abrechnung.



--- Zitat ---

Bei der kommenden Jahresrechnung geht es erst richtig zur Sache.
Empfehlung: Stellen Sie in einem nächsten Brief klar, dass der Zählerstand am 1. der Erhöhung abgelesen wurde und die Jahresrechnung entsprechend der Akzeptanz auf +2%  gekürzt werden wird.
Die nehmen das offensichtlich nicht ganz ernst, nach dem Motto: kommt Zeit kommt Rat.
--- Ende Zitat ---


Danke für den Ratschlag,werde ich machen.

....wobei ich mich gerade frage ob ich das ganze nicht einem Rechtsanwalt überlasse. ;)

Wie schauts diesbezüglich eigentlich aus wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat? (in meinem Falle advocard ohne Selbstbeteiligung)

Also könnte man mit dieser Geschichte zum Anwalt und die Versicherung deckt dann die kosten ab oder eher nicht.?

Danke
Gruß
Frank

Cremer:
Hallo Frank M

Wichtige Dinge immer schriftlich mitteilen. Der Versorger ist groß und sowas geht schnell verloren, ggf. kann man den Zählerstand auch online mitteilen.

Bezügl. Übernahme durch die Rechtschutzversicherung habe ich keine Ahnung. Ich bin Techniker und leider kein Jurist. Sollte man bei der Versicherung erkundigen, könnte mir auch vorstellen, dass die einzelnenVersicherungsanbieter unterschiedliche Konditionen haben werden.


Hallo okieh
 
Eine veröffentlichugn war bestimmt in der Tagespresse erfolgt :cry:  sonst bleibt nur die Jahresabrechnung abzuwarten, da hat der Versorger den Zählerstand für die Preisänderung geschätzt

okieh:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---
Eine veröffentlichugn war bestimmt in der Tagespresse erfolgt :cry:
--- Ende Zitat ---


also nach aussage des callcenters wurde keinerlei info diesbezüglich veröffentlicht.

andere frage: ist das ne wirksame bekanntgabe, wenn sowas in der tagespresse veröffentlicht wird? nicht jeder bezieht diese nämlich.

Cremer:
@ okieh

Nach den allermeisten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Versorger ist dies eine ausreichende Veröffentlichung wenn in den örtlich vorhandenen Tagespressen die Preisänderungen bekannt gegeben werden. :x

Leider

Frank M:
Hallo nochmal

Habe eben mal angerufen bei der AdvoCard und die haben mir schon fast grünes Licht gegeben.
Soll das was ich bisher habe zur Sicherheit eben noch rüberfaxen,also abgeschicktes Musterschreiben und die erhaltene Antwort darauf und dann bekomme Ich eine Kostenübernahme bestätigung.
Der Herr am Telefon meinte das wäre kein problem und ist bei mir mit versichert.

Na dann schauen wir mal.  :roll:

Gruß
Frank

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