Energiepreis-Protest > ESWE Versorgungs AG
Unbilligkeitsneuling
cruelasix:
Hallo,
ich habe mich jetzt einige Zeitlang durch dieses Forum und durch die Internetseite "gekämpft" und mich dazu entschlossen ebenfalls Widerspruch wegen Unbilligkeit einzulegen. Nun haben sich aber ein paar Fragen ergeben die ich bislang aus dem Forum und der Internetseite nicht beantworten konnte.
1. Ich habe mir den Widerspruch zur Jahresabrechnung heruntergeladen, habe jetzt hier aber immer wieder gelesen man soll von der Aufrechnung absehen, in dem schreiben steht aber das man künftige Abschläge mit der Rückzahlung verrechnet sollte der Versorger den Betrag nicht innerhalb 2 Wochen begleichen, was ist hier nun richtig?
2. Muss ich nach erstellung der Gesamtkosten mittels des Rechenschemas (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/) noch irgendwelche Grundgebühren oder etwas anderes berücksichtigen?
3. Wie gestaltet sich eine solche Rechnung bei den Strompreisen, welche nach http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Preise/Angemessener_Strompreis/site__1884/ bei 14,5 cent netto liegen müssten?
Danke für alle Antworten
Viele Grüße
Sascha
Cremer:
@cruelasix,
Zu 1.) Aufrechnen ist nicht möglich, die Abschläge muss man vor weít genug gekürzt haben, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes auf die eigene Jahresrechnung eine Nachzahlung übrig bleibt, welche man dan begleicht.
Zu2.) Nein
cruelasix:
Hall Cremer,
nochmal zu 1:
Was passiert im schlimmsten Fall wenn ich mich an die Vorfomulierung im Schreiben halte? Hat der Versorger hier auch nur eine Chance wenn er Klagt?
Grüße
Sascha
Cremer:
@cruelasix,
nehmen Sie den Musterbrief und legen Widerspruch ein.
Sofern die Rechnung zeitnah ist (2 Wochen), können Sie ggf. Rückbuchen lassen und errechnen den Betrag aufgrund Ihrer Jahresrechnung mit den alten Preisen.
Bedenken Sie aber bitte, dass dem Versorger zuerst Ihr Widerspruch vorliegen muss, bevor Sie Ihre Jahresrechnung erstellen.
cruelasix:
ich denke meine Frage ist etwas falsch Verstanden worden, ich meinte was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich mich an die Aufrechnungsklausel im Musterschreiben halte?
Ich habe bisher noch nie per Lastschrift an meinen Versorger gezahlt und Widerspruch und eigene Jahresabrechnung in einem sollte doch auch Möglich sein oder?
Wie verhält es sich mit meiner 3. Frage, ist es überhaupt sinnvoll auch die Stromkosten zu kürzen?
Grüße
Sascha
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