:?:
Liebe Leute, habe folgende Frage
Problem: Ich habe auch mehr verbraucht, neue Abschlagsforderung 52 Euro. Deshalb kann ich den bisherigen Abschlag von 41 € nicht einfach nur um 2% erhöhen(Anteilmäßig ohne Grundbetrag, der muß ja eh rausgerechnet werden) . Die Einzugermächtigung muß leider auch beibehalten werden, da sie Vertragsbestandteil für meinen Tarif ist.
kann ich mein Schreiben derart verfassen? :Sehr geehrte Damen und Herren,
der in Ihrer Rechnung (bzw. Abrechnung) geforderte Gaspreis entspricht einer
Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 9,0909 %. Diese Erhöhung halte ich
angesichts der Entwicklung des Gaseinkaufspreises für unbillig. Solange sie
den Nachweis der Billigkeit nicht erbracht haben, ist der von Ihnen geltend
gemachte Anspruch nach § 315 Absatz 3 Satz 2 BGB nicht fällig.
Für angemessen halte ich nach billigem Ermessen eine Erhöhung um 2 %.
Hieraus ergibt sich eine Vorauszahlung von monatlich 49,56 € statt der von
Ihnen festgesetzten 52 € (Grundpreis 167,9564 € natürlich herausgerechnet).
Ich widerrufe daher die Ihnen gegenüber erteilte Einzugsermächtigung für die
Zeit ab dem 01.01.05 und erteile Ihnen eine Einzugsermächtigung auf den um
diesen Prozentsatz erhöhten Gaspreis.
Hiermit beschränke ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung nach § 367 BGB
nur zum Einzug der Hauptforderung/Abschlagszahlungen zu den bisherigen
Preisen, zzgl. eines Aufschlags von 2 Prozent für den Verbrauchsanteil.
Darüber hinaus gehende Abbuchungen und Verrechnungen sind nicht von der
Einzugsermächtigung gedeckt.
Den von Ihnen errechneten Nachzahlbetrag von 92,02 € werde ich
selbstverständlich fristgerecht überweisen, ohne die darin ebenfalls schon
enthaltene Gaspreiserhöhung mit dieser Nachzahlung anzuerkennen!
Bitte um Bestätigung des Sachverhalts bis spätestens zum 15.01.05.
Mit freundlichen Grüßen
....
Danke euch