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Autor Thema: Wärmestrom um 20% zum 1.1.07 erhöht >> wie weiter?????  (Gelesen 7372 mal)

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Offline ramses

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Wärmestrom um 20% zum 1.1.07 erhöht >> wie weiter?????
« am: 05. Januar 2007, 07:53:05 »
Hallo Forumsgemeinde,

da es viele in meiner Region (und auch bundesweit) betrifft, werde ich mal öffentlich um Handlungsvorschläge zu bekommen bzw. gemeinsam zu erarbeiten.

Ich besitze eine Elektro-Wärmepumpe, welche durch die Stadtwerke Leipzig mit Wärmestrom versorgt wird. Mein Versorger hat nun bekanntgegeben, dass er den Wärmestrom zum 1.1.07 um ca. 20% erhöht. Zur Info den Haushaltstrom (der vielzitierte "Bestpreis"-Strom) erhöht er um 3% (=Mwst-Erhöhung)  :?: , Gleichzeitig sind auch Besitzer von Nachtspeicherheizungen betroffen. Eine Erklärung warum diese Erhöhung seitens der Stadtwerke habe ich nicht erhalten.

Muss man den 20%-gen Aufschlag dulden oder soll man sich wehren und wenn ja, Wie??? (z.B. Widerspruch §315 BGB).

Leider kann man den Stromanbieter für Wärmestrom nicht einfach wechseln (zumindest ist dies so mir bekannt >gibt es hier neue Erkenntnisse???), denn dann würde ich zu EON-Bayern wechseln, die sogar ihren Tarif zum 1.1.07 gesenkt hatten.

Dies ist alles sehr undurchsichtig. Einerseits hört man, dass die Stromtarife angeglichen werden sollen (Wärmestrom<>Haushaltstrom) wegen der "Subventionierung", andererseits senken einige Anbieter ihren Tarif bzs. es gibt sehr starke Unterschiede in den Tarifen (ähnlich wie bei den Gaspreisen, die durch die neue Datenbank im Netz nun transparant werden).

Offline Netznutzer

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Wärmestrom um 20% zum 1.1.07 erhöht >> wie weiter?????
« Antwort #1 am: 05. Januar 2007, 09:51:42 »
Hallo,

die ermäßigte Stromsteuer wurde abgeschafft, trifft auf jeden Fall für Speicherheizungen zu, ab 01.01.07 2,05 ct/kWh statt bisher 1,23 ct/kWh. Dies könnte schon allein für 10 % Preissteigerung der Grund sein, erhöhte USt. kommt auch noch hinzu.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Wärmestrom um 20% zum 1.1.07 erhöht >> wie weiter?????
« Antwort #2 am: 05. Januar 2007, 10:08:50 »
@ramses

Die Prüfung erfolgt wie immer:

Tarifkunde  -> § 315 BGB
Sondervertragskunde -> § 307 BGB

Es ist also nichts Besonderes, sondern so wie immer.

Offline ramses

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Wärmestrom um 20% zum 1.1.07 erhöht >> wie weiter?????
« Antwort #3 am: 05. Januar 2007, 12:00:03 »
@Netznutzer

Dann verstehe ich aber nicht, dass nicht alle Stromanbieter diese Preiserhöhung mitmachen (z.B. EON-Bayern). Und ich glaub nicht, dass Eon einer der Anbieter ist, der gerechtfertigte Preissteigerungen nicht an seine Kunden weitergibt.

@RR-E-ft

Wenn dies sein sollte (siehe Hinweis von Netznutzer) macht dann ein Widerspruch noch Sinn? Wie erkenne ich, ob ich Tarifkunde bin?

Offline Netznutzer

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Wärmestrom um 20% zum 1.1.07 erhöht >> wie weiter?????
« Antwort #4 am: 06. Januar 2007, 19:34:11 »
Hi,

grundsätzlich sind Wärmepumpen und Heizungsstromkunden Sondervertragskunden. Es ist trotzdem möglich, dass du gleichzeitig als Haushaltskunde geführt wirst. Warum einige ihren Wärmestrompreis senken, andere erhöhen kann u.a. mit zu unterschiedlichen Zeitpunkten genhmigten Netzentgelten zu tun haben, oder z.B. mit unterschiedlichen Erhöhungszeitpunkten im vergangenen Jahr. Manche passen quartalsweise den Preis an, wie beim Gas, andere kalkulieren für ein ganzes Jahr. Allerdings sollten dir die Stw Leipzig diese Fragen beantworten, und nicht Teilnehmer eines Forums.

Schönes WE

NN

 

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