Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Berechnungsgrundlage auch VOR 2004 möglich?
Miguel:
Hallo Forum,
auf Grund der Jahresabrechnung 2006 für Strom, habe ich einen Vergleich 1999 - 2006 im Detail vorgenommen. D.h. alle Daten (Eigenverbrauch, Verbrauchspreis, Grundpreis und Verrechnungspreis) liegen vor. Dabei musste ich folgendes feststellen:
1. die Steigerungen der stets neu angesetzten Abschlagshöhen sind jeweils um ein Vielfaches höher im Vergleich zur Steigerung des Verbrauches gestiegen, Absenkungen der angesetzten Abschlagshöhen sind des Weiteren um ein Vielfaches niedriger, als aber der Verbrauch sank. D.h. Erhöhungen und Absenkungen sind jeweils unverhältnismäßig zum Verbrauch gewesen, und das seit 1999/2000! Die Abschlagshöhe passte sich in diesem Zeitraum vielmehr der Steigerung des Verbrauchspreises des Versorgers an. Konkret heißt das folgendes:
a) der tägliche Durchschnittsverbrauch: 5,153 kWh (1999) und 5,480 kWh (2006)
b) der Verbrauchspreis: 10,57 ct/kWh (1999) und 15,71 ct/kWh (2007). Eine Erhöhung um 48,63%.
c) der mtl. Abschlag: 25,00 EUR (1999) und 37,00 EUR neu angesetzt für 2007. Eine Erhöhung um genau 48% !
Interessant, oder!?
d) der Grundpreis stieg in diesem Zeitraum von 30,60 EUR p.a. (1999) auf mittlerweile 42,00 EUR p.a. (2007), also um 37,25 %.
e) der Verrechnungspreis (Stromzähler etc.) stieg im selbigen Zeitraum von 24,48 EUR p.a. (1999) auf mittlerweile 36,00 EUR p.a. (2007), also um 47,06 %.
Kann ich daher, wegen der oben dargestellten Sachlage, die Berechnungsgrundlage und die Tarife von 1999/2000 für eine eigene Rechnung ansetzen, diese nur überweisen und dann den Versorger um die jeweilige Begründung für sämtliche unverhältnismäßigen Erhöhungen bzw. Absenkungen auffordern?
Kann ich somit sowohl die Preishöhe, als auch alle Preissteigerungen seit 1999 als unbillig gemäß § 315 BGB rügen?
DANKE für eine kurze, aber klärende und prägnante Antwort!
Gruß
Miguel
RR-E-ft:
@Miguel
Womöglich waren Sie schon einmal weiter mit Ihren Überlegungen:
Strom - Tarifkunde
Miguel:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Miguel
Womöglich waren Sie schon einmal weiter mit Ihren Überlegungen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4784
--- Ende Zitat ---
Ja, ICH schon....
aber die Person, in deren Auftrag ich hier schreibe und Infos sammle,
nicht! Daher auch meine ausführlichen Fragen.
Falls jemand mit versiertem Hintergrund mir dennoch eine Hilfe zu meinen Fragen geben könnte, wäre ich sehr, sehr dankbar!
Gruß
Miguel
RR-E-ft:
@Miguel
Für Tarifkunden hatten Sie selbst schon einmal eine passende Antwort gefunden. Für Sondervertragskunden gilt bekanntlich wohl etwas anderes.
Sondervertragskunden, die erst 2005 Kunden wurden, werden nicht die Preise von vor 2004 zugrunde legen können....
Es kommt also auf einiges im konkreten Einzelfall an, so dass man sich ggf. an einen Anwalt wenden sollte, damit dieser die Sache prüft. Eine pauschale Aussage lässt sich also gar nicht ohne weiteres treffen.
Miguel:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Miguel
Für Tarifkunden hatten Sie selbst schon einmal eine passende Antwort gefunden. Für Sondervertragskunden gilt bekanntlich wohl etwas anderes.
Sondervertragskunden, die erst 2005 Kunden wurden, werden nicht die Preise von vor 2004 zugrunde legen können....
Es kommt also auf einiges im konkreten Einzelfall an, so dass man sich ggf. an einen Anwalt wenden sollte, damit dieser die Sache prüft. Eine pauschale Aussage lässt sich also gar nicht ohne weiteres treffen.
--- Ende Zitat ---
Es geht hier um Tarifkunden (i.d. Grundversorgung), die seit vielen Jahren (weit vor 1999!), Kunden dieses Versorgers sind.
Wie gesagt, aus meiner Sicht ist die Antwort und Reaktion klar und wird auch so praktiziert. Meine Frage ist daher "nur", ist es sinnvoll und haltbar, dass ein Tarifkunde einen früheren Ansatz (Begründung s.o.) als 2004 findet (z.B. hier 1999)?
Sollte man es hier einfach auf einen Versuch ankommen lassen? (Es geht hier selbstverständlich nicht um eine "Absolution", sondern um eine sinnvolle und nachvollziehbare Verhaltensweise!)
DANKE vielmals für die Hilfestellung!
Gruß
Miguel
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