Energiepreis-Protest > Stadtwerke Homburg Saar

schock bei der abrechnung

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eislud:

--- Zitat von: \"@Cremer\" ---Im § 17 Zahlung, Verzug, Abs (1) Nr. 2 a) der Strom GVV ist dies geregelt.
--- Ende Zitat ---

Ergänzend wäre zu bemerken, dass die Strom GVV nicht in jedem Fall gilt. Hier wäre dann gegebenenfalls noch zu prüfen, ob es sich um einen Tarifvertrag oder um einen Sondervertrag handelt.

--- Zitat von: \"RuRo http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664\" ---Die Strom-GVV sind nur auf Vertragsabschlüsse nach dem 12.07.05, sofern diese nicht vor dem 08.11.06 beendet worden sind, anwendbar.
Heißt im Klartext: Für Altverträge gelten weiterhin die AVBEltV.
...
Auf Sondervertragskunden finden die GasGVV und StromGVV keine Anwendung.
--- Ende Zitat ---

Ergänzend wäre vielleicht noch zu bemerken, dass die Strom GVV unter Umständen auch für alte Tarifverträge gilt, sofern dies öffentlich bekanntgemacht wurde.

--- Zitat von: \"RR-E-ft 11.12.2006 23:07 http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2387\" ---Bei Kunden in der Grundversorgung werden die Verträge einfach durch öffentliche Bekanntmachung an die neue GasGVV angepasst. Eines Anerkenntnisses des Kunden in der Grundversorgung berdarf es dafür wahrlich nicht.
--- Ende Zitat ---

tassilo3001:
ich habe einfach mal eine andere probe gemacht
ich habe den verbrauch vom ablesetag (05.11.)bis heute gemessen sind 1384kwh in 2 monaten ergibt mal 6 einen jahresverbrauch von 8304kwh
was ich als realistisch betrachte obwohl die wintermonate eigentlich strom intesiver sein müßte aufgrund des höheren verbrauchs durch licht und das heizen ders aquariums im winter
ist das nicht schon als hinweis eines zählerdefekts anzusehen oder will mir mein stromversorger unterstellen ich würde im sommer etwas betreiben was einen verbrauch von über 10000kwh hat?

Cremer:
@tassilo3001,

Der Verbrauch von um die 8-9.000 kwh finde ich o.k.

Ich rate also zum Widerspruch, mit Verweis auf § 17 der StromGVV. Mal sehen, wie sich der Versorger possitioniert.

Nennen Sie ihm Ihre jährlichen Verbrauchsdaten von 2000 bis heute.
Stellen Sie sich auf den Standpunkt, dass die Angabe in der Rechnung falsch ist.
Machen Sie gegenüber dem Versorger keine Spekulationen "der Zähler hat falsch gezählt" oder "Die Ablesung war falsch".
Abwarten, der Versorger soll Ihnen Gründ nennen.
Sagen Sie nur Sie können sich den doppelten Verbrauch nicht erklären bei gleichbleibendem Verbrauchsverhalten.

@eislud,

Es ist der Grundversorungstarif für Strom, deshalb gilt die neue StromGVV auch ohne weiteren Hinweis seitens des Versorgers, sieh Thread von H. Fricke. AStandpunkt von RuRo stimmt nicht.

HHeinz:

--- Zitat von: \"tassilo3001\" ---
meine frage ist dieser defekt durch einen fachmann leicht feststellbar oder habe ich da auch auf den guten willen meines energielieferanten zu hoffen
--- Ende Zitat ---

Ein Fachmann kann diesen Fehler eigentlich gar nicht feststellen da dazu der Zählerstand manipuliert werden muß. Bei mir ließ sich der Fehler leider auch nicht reproduzieren. Ich habe den Zähler damals überprüfen lassen (ohne Befund). Zählersprünge sind allerdings gar nicht Bestandteil der offiziellen Befundprüfung. Seltsamerweise konnte ich aber meinen Zähler durch leichte Schläge auf das Gehäuse rotieren lassen wie einen Merkur Geldautomaten.
Obwohl die Sache für mich persönlich gut ausgegangen ist bin ich weiterhin sehr unglücklich über die laschen Vorschriften bei den Zähleinrichtungen.
@Cremer
Danke für den Hinweis.

Cremer:
@HHeinz,

ob ein Fachmann diesen Fehler feststellen kann, mag ich bezweifeln.

denkbar wäre, weil ein 10.000er Sprung recht selten bei nur ca. 4000 kWh Jahresverbrauch vorkommt, möglich.

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