@tassilo3001
@HHeinz,
Im § 17 Zahlung, Verzug, Abs (1) Nr. 2 a) der Strom GVV ist dies geregelt.
Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Grundversorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
2a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist.
@tassilo3001
ich würde zunächst mal prüfen ob dies gegenüber dem letzten Abrechnungszeitraum so ist.
Wenn positiv, dann schriftlich Widerspruch unter dem Bezug auf § 17 Abs (1) Nr. 2a) der StromGVV einlegen.
ob das Aquarium ein Stromfresser ist, läßt sich durch eine Leistungsbilanz ermitteln. Leistung von Pumpe, Licht, Heizung etc addieren und auf 24 Stunden bzw. x365 Tage auf das Jahr hochrechnen.
Kochen Sie elektrisch?
Warmwasserbereitung über Ölheizung oder elektr. Boiler/Durchlauferhitzer?
Ich habe z.B. ca. 4000 kwh jährlich bei 2 Personenhaushalt (Gasheizung, mit Warmwasser und Kochen) mit Waschmasch, Spülmasch und teilweise Trockner.
Also machen Sie eine Leistungsbilanz indem Sie täglich zur gleichen Zeit den Zählerstand aufschreiben und den Verbrauch ermittlen. Dies dann über ca. 1 Woche beobachten, damit auch die höheren Tagsleistungsintervalle von Waschmasch, Spülmasch. etc. mit erfasst werden.