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Autor Thema: GEWERBEstromversorgung gekündigt..........  (Gelesen 7480 mal)

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Offline FM

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GEWERBEstromversorgung gekündigt..........
« am: 30. Dezember 2006, 15:12:17 »
Hallo,

für meinen Nachbar, GEWERBEGAS-Kunde  (auch Mitglied hier), habe ich vor 14 Tagen unser bekanntes Musterschreiben bei den Stadtwerken abgegeben.

Jetzt ist ein sehr seltsames Schreiben (für mich)  wie folgt angekommen:

Sehr geehrter Herr XXX
im August schickten wir Ihnen die neuen Verträge zu Ihrer Erdgasversorgung zu und kündigten zugleich fristgerecht den bestehenden Liefervertrag zum 1. Oktober 2006.

Da Sie unser Angebot SWH-Erdgas-Privat nicht angenommen haben, werden wir Sie - wie im Schreiben mitgeteilt - ab dem 1. Oktober 2006 im Heiztarif für allgemeine Erdgasanwendungen - entsprechend dem Preisblatt und der Grundversorgungsverordnung GasGVV beliefern. Wir gehen davon aus, dass Sie das Erdgas für private Zwecke nutzen.
Sollten Sie unser Erdgas für gewerbliche Zwecke zum Einsatz bringen, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung, da eine Verordnung nach dem allgemeinen Tarif ab einem gewerblichen Bezug von mehr als 10.000 kWh pro Jahr aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Gerne beraten wir Sie zu unseren aktuellen Vertragsangeboten.

****************
Diese Vertragsangebote hatte ich mir im Vorfeld angesehen und sie bedeuten eine Verschlechterung. Aus diesem Grund wurde nichts unternommen.

Dazu ist zu sagen, dass mein Nachbar seit Jahr und Tag (12 Jahre) GEWERBEGaskunde ist  was auch auf den Rechnungen immer extra ausgewiesen wird.
Verbrauch im Schnitt: 140.000 kWh

Wer hat mit solchen Schreiben auch schon evtl. Bekanntschaft gemacht?

Zur Zeit werden für Preiserhöhungen Gewerbe-Strom/-Gas (rückwirkend 1.1.2005)  etwa 2.500,--€ zurück gehalten.

Wünsche Ihnen ALLEN einen guten Rutsch,
Gesundheit und Erfolg im kommenden Jahr
FM

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Offline Fidel

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GEWERBEstromversorgung gekündigt..........
« Antwort #1 am: 01. Januar 2007, 15:19:38 »
Moin:

@FM

Als erstes sollte Ihr Nachbar sich bei seinem EVU erkundigen, woher dieses meint davon ausgehen zu können, der Gasverbrauch sei privat und nicht gewerblich.

Gruß
Fidel

Offline Cremer

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GEWERBEstromversorgung gekündigt..........
« Antwort #2 am: 01. Januar 2007, 16:38:23 »
@Monika,

wir haten kurz darüber gesprochen.

Ich nehme an, dass nach Kündigung des Gasliefervertrages und des Nichtzustandekommen des Vertrgaes für SWH-Erdgas-privat jetzt eine Lieferung nach dem Grundversorgungstarif erfolgt.

Gleichzeitig macht aber SWH daraufaufmerksam, dass ein Bezug für Gewerbliche Zwecke nach der Grundversorgung rechtlich nicht möglich sei.

Deshalb will er vermutlich sodann einen eigenen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung und des bestehenden (gekündigten) Liefervertrages vornehmen.
Alos ein Vertrag mit einem verhandelten Preis. Der Preis wird dann für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 6 Monate ausgehandelt.

Nur, was kann die SWH dagegen unternehmen, wenn man nicht will?
MFG
Gerd Cremer
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Offline FM

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GEWERBEstromversorgung gekündigt..........
« Antwort #3 am: 01. Januar 2007, 23:02:23 »
@ Fidel - danke für die Antwot....morgen weiss ich mehr.

@ Gerd
als wir gesprochen hatten, war dieses Schreiben noch nicht da.
Werde morgen nachfragen, was Sie denn jetzt genau wollen und was sie anbieten.
Sollte es schlechter sein, was sie gedenken zu tun, wenn nicht abgeschlossen wird.

Wir werden sehen.

digitale Grüße
mf

Offline eislud

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GEWERBEstromversorgung gekündigt..........
« Antwort #4 am: 02. Januar 2007, 11:46:34 »
Zitat von: \"@Cremer\"
Nur, was kann die SWH dagegen unternehmen, wenn man nicht will?

Könnte es nicht sein, dass dem Versorger das Recht zusteht das Gas abzustellen, wenn der gewerbliche Verbraucher sich einem Sondervertrag verweigert?

Zur Versorgung der Allgemeinheit, damit auch eines gewerblichen Verbrauchers, ist der Versorger wohl verpflichtet (EnWG § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1).

Bei einem Verbraucher im gewerblichen Bereich mit 140.000 kWh handelt es sich aber nicht um einen Haushaltskunden (EnWG § 3 Zif. 22). Eine Grundversorgung käme also nicht in Betracht (EnWG § 36 Abs. 1).  

Aus Teil 4 des EnWG käme dann doch nur die Ersatzversorgung in Betracht (EnWG § 38 Abs. 1). Das Rechtsverhältnis einer Ersatzversorgung würde aber spätestens drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung enden (EnWG § 38 Abs. 2).

Heißt das nun nicht, dass der Energieversorger mit Ende des Rechtsverhältnisses der Ersatzversorgung das Gas abstellen darf, wenn er dies als Begründung angibt?
Muss nun nicht vor einer erneuten Belieferung ein Sondervertrag vereinbart werden?

 

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