[ 8-C-511-06 29-12-2006 ]
Die Meldung:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=17561Es hat die
Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg getroffen, welche vom VKU- Landesgeschäftsführer geleitet werden.
Die Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.
Den Stadtwerken war es im Prozess offensichtlich nicht gelungen, die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung nachzuweisen.
Möglicherweise wollten sie schlicht ihre Kalkulation nicht offen legen und nahmen das dadurch zu erwartende Ergebnis billigend in Kauf.
Ein der Billigkeit entsprechender Preis wurde durch das Gericht jedenfalls nicht bestimmt.
Bereits im November hatte das AG Haldensleben die Zahlungsklage eines Gasversorgers abgeweisen, weil die Kalkulation nicht offen gelegt worden war:
AG Haldensleben: Gaspreisklage des Versorgers abgewiesen*******
Bei diesem Versorger lobend hervorzuheben ist die übersichtliche Darstellung der Stromrechnungen, an der sich andere Versorger ein Beispiel nehmen sollten bzw. entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in § 42 Abs. 6 EnWG nehmen müssten:
http://www.stadtwerke.wittenberg.de/index2,lx_template,recherl,lx_table,strom,lx_bereich,Stromrechnung,lx_kategorie1,Stromrechnung,lx_tn1,Geschaeftsfelder,lx_tn2,Strom,lx_tn3,RechnungserlaeuterungStrom.htmÜbersichtlichere Stromrechnungen auch hinsichtlich der Netzentgelte sind also machbar.