Wie sollte man am besten so ein Schreiben anpassen und rechtlich formulieren, so dass die Preiserhöhungen (ab 2004) rückwirkend erstattet werden ?
Ich gehe mal davon aus, dass man für die Formulierung eines Briefes, bei dem die EVU einknicken und postwendend Geld überweisen, sehr viel Geld verlangen könnte, ! :wink:
Um Geld zurückzubekommen wird man wohl klagen müssen und ist dabei auch noch beweispflichtig. Das dürfte wenig erfolgversprechend sein.
Rügen sollte man im Laufe einer Abrechnungsperiode. Dazu selbst kalkulieren und selbst gekürzte Abschlagszahlungen leisten und das EVU vorher entsprechend informieren.
Rügen kann man anlässlich einer Abrechnung. Das bringt aber nur etwas, wenn man nicht schon genug oder zuviel bezahlt hat. Das EVU ist zwar verpflichtet, den nach seiner Rechnung überzahlten Betrag umgehend zurückzuerstatten. Die Differenz zu einer gekürzten Abrechnung müsste man sich aber auch wieder über den Klageweg einfordern.
Auch ist die Verrechnung einer Differenz aus einem vergangenen Abrechnungszeitraum mit den Abschlägen eines aktuellen Abrechnungszeitraumes rechtlich sehr fraglich.