Energiepreis-Protest > ENTEGA

Wem wurde das Gas abgestell?

<< < (2/4) > >>

nub:
sorry, ja, habs gefunden und mich gleich eingetragen. wErde die Tage versuchen mit jemand aus der Gegend Kontakt aufzunehmen.
Bin gerade dabei, das Formular auszufüllen und weiß nicht, was ich auf der zweiten Seite eintragen soll.
Ich hab immer 142,40 +. 20 € Wasser gezahlt. Jetzt bin ich in einem neuen Tarif und zahle 140 € + 28 € Wasser. Dennoch habe ich 540 € Nachzahlung.
Was soll ich da denn jetzt eintragen?
danke

Fabio:

--- Zitat von: \"nub\" ---Ich bin bei der Entega Darmstadt, vielleicht gibt es hier ja noch Mitstreiter aus der Region?
--- Ende Zitat ---


Hallo "nub"!

Der von Ihnen erwähnte Versorger ist mir nicht ganz unbekannt
und vermutlich auch umgekehrt  :twisted:

Werden Sie per Grundversorgung oder per Sondervertrag mit Gas versorgt?

Gerne weitere Details per PN!

Gruß
der Fabio

Cremer:
@nub,

bisher ist auch uns hier nichts bekannt.

unserem Schriftführer wurde das Gas mal wegen Zahlungsrückstände aus 2004 in 2005 aufgrund einer Schutzschrift der SW KH abgestellt als er 10 Min zuspät kam, um eine eigene Schutzschrift zu hinterlegen.

Er hatte jedoch bereits auch schon vorher Widerspruch nach  § 315 eingelegt.

Der am nächsten Tage der Sperrung erfolgte Gerichtsbeschluss war erfolgreich, das Gas wurde umgehend am gleichen Tage wieder angestellt.

nub:
Hallo, nachdem ich jetzt herausgefunden habe, dass die Entega ihre Beiträge in der Zeit erhöht hatten, als ich noch den Grundtarif bei denen hatte, habe ich den Standardbrief von hier aus dem Board geschickt.
Zurück kamen jetzt zwei Mahnungen mit dem Satz:


--- Zitat ---wir fordern Sie zum letzten Mal auf, den offenen Betrag in Höhe von 536,94 € auf unser KOnto......zu überweisen....Die Höhe unsere Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung das Endtgelt in voller Höhe zu bezahlen. Paragraph 315 BGB (Unbilligkeit der Preise) kommt, wie in der Zwischenzeit viele Gerichtsurteile beweisen, nicht zur Anwendung.

--- Ende Zitat ---


Und nun?

RR-E-ft:
@nub

Was: Und nun?

Die Urteile, wonach § 315 BGB auf Gastarife Anwendung findet (LG Heilbronn, LG Verden, LG Bonn, LG Mönchengladbach, LG Oldenburg, LG Magdeburg), sind doch alle veröffentlicht:

http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40

Wenn man selbst überfordert ist, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Ansonsten sollte man einfach abwarten, wie es weitergeht.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln