Energiepreis-Protest > ENTEGA

Wem wurde das Gas abgestell?

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nub:
@RR-E-ft
danke für Ihre konstruktive Antwort und Ihre Schublanden-Einschätzung an der anderen Seite des PCs. Ich wunder mich doch, wie manche Menschen meinen, andere immer gleich bewerten zu müssen, nur weil die nicht den ganzen Tag am PC hängen und die Zeit haben, sich in das Thema einlesen zu können. Sie kennen mich nicht, müssen aber gleich bewerten: starke Leistung! Aber wir leben ja auch in einem Land der Bewerter....
Wenn ich das Geld hätte, würde ich ganz bestimmt zu einem Anwalt gehen, der aber verlangt für das blose Beratungsgespräch ca. 115 € Euro.


Also nochmal an alle anderen, die vielleicht etwas großzüger mit mir "Dummerchen" umgehen. Vielleicht kann mir ja von Euch einer helfen?
Wie soll ich reagieren, was kann ich als Antwort schreiben?

Danke


--- Zitat ---http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=40

Wenn man selbst überfordert ist, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

--- Ende Zitat ---


Allerdings bin ich mit den Urteilen überfordert. Ich verstehe nämlich nur Bahnhof! und dennoch nehme ich mir das Recht heraus in einem USER Forum einfach fragen zu dürfen! Dafür ist ein Forum nämlich da. Oder ist das hier ein Forum für Anwälte?

kamaraba:
@nub

Dieses Forum ist "für alle" da und Herr Rechtsanwalt Fricke setzt sich hier über die Maßen für uns ein.
Sie sollten mal dem Link von Herrn RA Fricke folgen (Gerichtsurteile), dann sehen Sie vielleicht etwas klarer. Ausserdem die Einführungen zu § 315 lesen.
Der Inhalt der Mahnung der Entega ist schon frech und Sie können bei
einer Antwort Ihrerseits ja auch Urteile für Verbraucher aus der Urteilssammlung zitieren.

Cremer:
@nub,

solche Formulierungen, wie die Entega es macht, sind  :arrow:  "uralter Kaffee"


"Wir fordern Sie zum letzten Male auf" :lol:  :lol:  :lol:  :lol:

@Nub, warten Sie mal ab, die Entega fordern Sie bestimmt nochmals auf. :mrgreen:

eislud:
@nub

Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei Ihrem Vertrag mit Entega um einen Sondervertrag. Hier kommt der § 315 regelmäßig nicht zur Anwendung. Entega schreibt also dahingehend wahrscheinlich mal gar nichts Falsches - ausnahmsweise.  :mrgreen:

Bei einem Sondervertrag wird im Wiederspruchsschreiben gewöhnlich die Wirksamkeit der Preisänderungsklausel bezweifelt. Hier kommt der § 307 zur Anwendung.

Bei einem Sondervertrag können Sie nur bis zum vertraglich vereinbarten Anfangspreis kürzen.  

Im Musterbrief des Bundes der Energieverbraucher sind beide Formulierungen des Wiederspruchs eingearbeitet.

Haben Sie also den Musterbrief verwendet und zahlen Sie mindestens den im Sondervertrag vereinbarten Anfangspreis, dann sollte Ihnen hier nichts passieren können.

Ich würde das nun derart handhaben, dass ich das Schreiben von Entega abhefte und mich aufgrund der gewonnenen Erkenntniss mit etwas Nettem belohne.

Gruss eislud

nub:
Ich schreibe hier weiter, ok? Sonst doppelt sich alles.

entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)

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