Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wem wurde das Gas abgestell?  (Gelesen 9629 mal)

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Offline nub

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Wem wurde das Gas abgestell?
« am: 28. Dezember 2006, 11:48:04 »
Hallo, habe mir gerade die Fragen und Antworten vom bund der energieverbraucher durchgelesen.
Meine Frage: Wurde hier aufgrund von Widerspruch und Nichtzahlung bei irgend einem User jemals das Gas abgestellt?
Ich bin Eigentümerin eines Reihenhauses und soll 542,60 nachzahlen...
Es hat sich nichts aber auch gar nichts an meiner Lebenssituation bwz. Heizsituation zum Vorjahr verändert und überlege natürlich jetzt auch den Weg des Einspruches zu gehen.
Vielen Dank und guten Rutsch

Offline taxman

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2006, 12:04:16 »
Bei mir nicht.

Ich habe auch Kontakt zu ca. 80 weiteren Widerspruchsführern. Auch bei diesen wurde niemals das Gas abgestellt.

Im übrigen ist dies auch nicht mehr möglich, durch die neuen Gesetze!

Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RuRo

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2006, 12:12:51 »
@nub

Mir sind an die 10 Fälle des Unbilligkeitseinwands bei unserem Versorger persönlich bekannt. Keine Sperrung Ein Einwänder betreibt das sogar schon seit 2004, ist also ein Urgestein der Verbraucherwehr  :lol:

@taxman
Wenn du mit neuen Gesetzen die GasGVV meinst, bleibt zu beachten, dass für Altkunden weiterhin die AVBGasV gelten, siehe § 1 Abs. 1 Satz 3 GasGVV.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline nub

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2006, 12:16:48 »
Ich bin bei der Entega Darmstadt, vielleicht gibt es hier ja noch Mitstreiter aus der Region?

Offline RuRo

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2006, 12:27:48 »
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline nub

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #5 am: 28. Dezember 2006, 12:37:24 »
sorry, ja, habs gefunden und mich gleich eingetragen. wErde die Tage versuchen mit jemand aus der Gegend Kontakt aufzunehmen.
Bin gerade dabei, das Formular auszufüllen und weiß nicht, was ich auf der zweiten Seite eintragen soll.
Ich hab immer 142,40 +. 20 € Wasser gezahlt. Jetzt bin ich in einem neuen Tarif und zahle 140 € + 28 € Wasser. Dennoch habe ich 540 € Nachzahlung.
Was soll ich da denn jetzt eintragen?
danke

Offline Fabio

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #6 am: 28. Dezember 2006, 13:16:58 »
Zitat von: \"nub\"
Ich bin bei der Entega Darmstadt, vielleicht gibt es hier ja noch Mitstreiter aus der Region?


Hallo "nub"!

Der von Ihnen erwähnte Versorger ist mir nicht ganz unbekannt
und vermutlich auch umgekehrt  :twisted:

Werden Sie per Grundversorgung oder per Sondervertrag mit Gas versorgt?

Gerne weitere Details per PN!

Gruß
der Fabio

Offline Cremer

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #7 am: 28. Dezember 2006, 15:09:40 »
@nub,

bisher ist auch uns hier nichts bekannt.

unserem Schriftführer wurde das Gas mal wegen Zahlungsrückstände aus 2004 in 2005 aufgrund einer Schutzschrift der SW KH abgestellt als er 10 Min zuspät kam, um eine eigene Schutzschrift zu hinterlegen.

Er hatte jedoch bereits auch schon vorher Widerspruch nach  § 315 eingelegt.

Der am nächsten Tage der Sperrung erfolgte Gerichtsbeschluss war erfolgreich, das Gas wurde umgehend am gleichen Tage wieder angestellt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline nub

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #8 am: 02. Februar 2007, 19:54:09 »
Hallo, nachdem ich jetzt herausgefunden habe, dass die Entega ihre Beiträge in der Zeit erhöht hatten, als ich noch den Grundtarif bei denen hatte, habe ich den Standardbrief von hier aus dem Board geschickt.
Zurück kamen jetzt zwei Mahnungen mit dem Satz:

Zitat
wir fordern Sie zum letzten Mal auf, den offenen Betrag in Höhe von 536,94 € auf unser KOnto......zu überweisen....Die Höhe unsere Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung das Endtgelt in voller Höhe zu bezahlen. Paragraph 315 BGB (Unbilligkeit der Preise) kommt, wie in der Zwischenzeit viele Gerichtsurteile beweisen, nicht zur Anwendung.


Und nun?

Offline RR-E-ft

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #9 am: 02. Februar 2007, 20:17:35 »
@nub

Was: Und nun?

Die Urteile, wonach § 315 BGB auf Gastarife Anwendung findet (LG Heilbronn, LG Verden, LG Bonn, LG Mönchengladbach, LG Oldenburg, LG Magdeburg), sind doch alle veröffentlicht:

http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40

Wenn man selbst überfordert ist, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Ansonsten sollte man einfach abwarten, wie es weitergeht.

Offline nub

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #10 am: 02. Februar 2007, 20:27:12 »
@RR-E-ft
danke für Ihre konstruktive Antwort und Ihre Schublanden-Einschätzung an der anderen Seite des PCs. Ich wunder mich doch, wie manche Menschen meinen, andere immer gleich bewerten zu müssen, nur weil die nicht den ganzen Tag am PC hängen und die Zeit haben, sich in das Thema einlesen zu können. Sie kennen mich nicht, müssen aber gleich bewerten: starke Leistung! Aber wir leben ja auch in einem Land der Bewerter....
Wenn ich das Geld hätte, würde ich ganz bestimmt zu einem Anwalt gehen, der aber verlangt für das blose Beratungsgespräch ca. 115 € Euro.


Also nochmal an alle anderen, die vielleicht etwas großzüger mit mir "Dummerchen" umgehen. Vielleicht kann mir ja von Euch einer helfen?
Wie soll ich reagieren, was kann ich als Antwort schreiben?

Danke

Zitat
http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=40

Wenn man selbst überfordert ist, sollte man sich an einen Anwalt wenden.


Allerdings bin ich mit den Urteilen überfordert. Ich verstehe nämlich nur Bahnhof! und dennoch nehme ich mir das Recht heraus in einem USER Forum einfach fragen zu dürfen! Dafür ist ein Forum nämlich da. Oder ist das hier ein Forum für Anwälte?

Offline kamaraba

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #11 am: 02. Februar 2007, 20:55:53 »
@nub

Dieses Forum ist "für alle" da und Herr Rechtsanwalt Fricke setzt sich hier über die Maßen für uns ein.
Sie sollten mal dem Link von Herrn RA Fricke folgen (Gerichtsurteile), dann sehen Sie vielleicht etwas klarer. Ausserdem die Einführungen zu § 315 lesen.
Der Inhalt der Mahnung der Entega ist schon frech und Sie können bei
einer Antwort Ihrerseits ja auch Urteile für Verbraucher aus der Urteilssammlung zitieren.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Cremer

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #12 am: 02. Februar 2007, 21:30:21 »
@nub,

solche Formulierungen, wie die Entega es macht, sind  :arrow:  "uralter Kaffee"


"Wir fordern Sie zum letzten Male auf" :lol:  :lol:  :lol:  :lol:

@Nub, warten Sie mal ab, die Entega fordern Sie bestimmt nochmals auf. :mrgreen:
MFG
Gerd Cremer
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Offline eislud

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #13 am: 02. Februar 2007, 21:33:38 »
@nub

Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei Ihrem Vertrag mit Entega um einen Sondervertrag. Hier kommt der § 315 regelmäßig nicht zur Anwendung. Entega schreibt also dahingehend wahrscheinlich mal gar nichts Falsches - ausnahmsweise.  :mrgreen:

Bei einem Sondervertrag wird im Wiederspruchsschreiben gewöhnlich die Wirksamkeit der Preisänderungsklausel bezweifelt. Hier kommt der § 307 zur Anwendung.

Bei einem Sondervertrag können Sie nur bis zum vertraglich vereinbarten Anfangspreis kürzen.  

Im Musterbrief des Bundes der Energieverbraucher sind beide Formulierungen des Wiederspruchs eingearbeitet.

Haben Sie also den Musterbrief verwendet und zahlen Sie mindestens den im Sondervertrag vereinbarten Anfangspreis, dann sollte Ihnen hier nichts passieren können.

Ich würde das nun derart handhaben, dass ich das Schreiben von Entega abhefte und mich aufgrund der gewonnenen Erkenntniss mit etwas Nettem belohne.

Gruss eislud

Offline nub

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Wem wurde das Gas abgestell?
« Antwort #14 am: 04. Februar 2007, 10:26:02 »
Ich schreibe hier weiter, ok? Sonst doppelt sich alles.

entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)

 

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