Energiepreis-Protest > Stadtwerke Backnang
Stadtwerke Backnang: Erhöhung um 18%
Hennessy:
@ Cremer
--- Zitat ---Die Stadtwerke Backnang können ja selbst gegenüber Ihrem Vorlieferanten den §315 BGB \"nach billigem Ermessen\" geltend machen.
--- Ende Zitat ---
Wenn man explizit eine Formelbindung an Heizöl im Bezugsvertrag vereinbart hat, kann man dies eben nicht! Daher kommt doch die momentane Sandwichposition der Versorger. Die Botschaft von Seiten der Kunden, dass diese Kopplung nicht mehr erwünscht ist, ist angekommen - davon werden aber gültige Verträge mit den Vorlieferanten nicht von heute auf morgen außer Kraft gesetzt!
§315 ist keine Universalwaffe gegen alles, was einem nicht passt!
--- Zitat ---Wer sieht das ein, dass der Preis steigen muss? Was soll das Gesülze? Das tel. Eingeständnis zeugt doch von einem fehlerhaften einfachstrukturiertem Management . Bekommen die \"kalte Füsse\"?
Auch die Äußerungen in der Tagespresse ist nur die Verteidigung Ihres Nichtstun gegenüber dem Vorlieferanten EnBW.
--- Ende Zitat ---
Hallo, habe ich das richtig verstanden: Jetzt ist der Anruf des Geschäftsführers bereits ein Versagens- und Schuldeingeständnis !? Man könnte es auch anders auffassen - oder nicht?
Langsam wird es doch ein wenig .............................
MartinG:
Inzwischen hat die Backnanger Kreiszeitung über die Aktivitäten gegenüber den Stadtwerken Backnang berichtet - siehe hier.
Gruß
MG
FrankB:
Ich würde mich gerne mit MartinG in Verbidnung setzten, da ich ebenfalls Betroffener der Preispolitik in Backnang bin.
Wie können wir das arrangieren ?
FrankB:
Ich habe mich auch über die hohen Preise beschwert. Man hat mir dann ebenfalls einen günstigeren Tarif angeboten, statt 4,76 Brutto \"nur\" 4,41 Brutto. Das gilt nur, wenn man am Abbuchungsverfahren teilnimmt. Ich befürchte, wenn ich den Vertrag unterschreibe, dann akzeptiere ich die Preiserhöhung ?
MartinG:
Meine Rechnung für 2004 hat einen zu hohen Verbrauch zugrunde gelegt - Die Ablesung am 31.12.2004 hätte einen um ca. 80 Euro niedrigeren Rechnungsbetrag ergeben. Dies habe ich den Stadtwerken mitgeteilt, mit der Bitte um Korrektur der Rechnung. Zudem habe ich den Abschlag ausgerechnet, der sich aus dem korrigierten Verbrauch und dem Einspruch nach §315 ergibt. Vor ein paar Tagen habe ich dann die Stadtwerke aufgefordert, mir doch zumindest den Eingang meier Schreiben zu bestätigen.
Heute kam ein Fax, unterschrieben vom Leiter der Stadtwerke, in dem zunächst der Eingang der Schreiben bestätigt wurde. Zu meiner Bitte um Korrektur der Abrechnung wurde ausgeführt: \"Die Hochrechnung von Ihrem eingelesenen Stand vom 2.11.2004 zum 31.12.2004 war aufgrund unserer Gewichtungszahlen korrekt. Deshalb sehen wir uns außer Stande Ihre Rechnung zu ändern\".
Die Abschlagszahlungen wurden auf den von mir berechneten Wert festgesetzt.
Zu meinem Einspruch nach §315 wurde ich auf ein Schreiben vertröstet, das ich in den nächsten Tagen erhalten sollte.
Gruß
MG
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