Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: über 20 % Erhöhung der Nebenkosten wegen Erdgaspreise?  (Gelesen 6770 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Renate

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
über 20 % Erhöhung der Nebenkosten wegen Erdgaspreise?
« am: 06. Dezember 2004, 17:27:38 »
Ich habe heute von meinem Vermieter die Jahresabrechnung erhalten. Nun soll ich rückwirkend 272 Euro bezahlen und ab 01.01.05 € 34 Euro mehr. Begründet wird die Erhöhung mit den gestiegenen Heizölpreisen. Allerdings wird in diesem Haus mit Erdgas geheizt.
Da ich kein direkter Kunde des Erdgaslieferanten bin sondern die Hausverwaltung, nützt mir wahrscheinlich Paragraph 315 wenig.
Habt Ihr Tipps wie ich mich verhalten soll, bzw. wie ich mich gegen diese Preiserhöhung wehren kann?

Danke im Voraus

Offline Renate

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
über 20 % Erhöhung der Nebenkosten wegen Erdgaspreise?
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2004, 21:03:55 »
ich dachte hier könnte man als \"indirekter Verbraucher\" auch mal Rat einholen, ist aber wohl nicht so. Schade. :roll:

Offline heinbloed

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 84
  • Karma: +0/-0
über 20 % Erhöhung der Nebenkosten wegen Erdgaspreise?
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2004, 21:35:34 »
Hallo Renate!
Nicht so ungeduldig,es war Montagmorgen als Sie hier anfragten....
Aus eigener Erfahrung weiss ich dass eine Nebebkostenabrechnung ziemlich umfangreich und nicht immer leicht zu verstehen ist.Doch verstaendlich muss sie sein,da gab es bereits entsprechende Gerichtsurteile.Der Mieterbund
http//www.mieterbund.de
kann Ihnen mit den Details der Abrechnung sicher weiterhelfen.Rechts unten auf der Homepage wird ein Kostenkalkulator angeboten,sicher etwas oberflaechlich,aber vielleicht hilft es ja schon weiter.Ausserdem bietet der Mieterbund eine gebuehrenpflichtige Hotline an falls es dringend ist.
Vertragspartner des Energieversorgers ist derjenige der den Liefervertrag unterschrieben hat ,insofern haben Sie meines Erachtens wenig Einfluss.
Sie koennen aber Ihren Vermieter freundlich darauf hinweisen das  bereits eine Preiserhoehungsverweigererbewegung  besteht,er koennte sich dort anschliessen.Evtl.finden sich ja noch mehr Mieter die den/die Hausbesitzer darauf ansprechen.So weit ich mich erinnere ist im Mietrecht die \"Wirtschaftlichkeit\" bei der Fuehrung einer Mietsache vorgeschrieben.Aber das verpflichtet den/die Eigentuemer nicht sich u.U.bis vor\'s Gericht zu wagen.
Viel Glueck

Offline Frank Striewe

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
über 20 % Erhöhung der Nebenkosten wegen Erdgaspreise?
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2004, 08:42:51 »
Hallo,

wie sind Ihre Nebenkosten im Vertrag definiert? Zahlen Sie eine Nebenkostenpauschale oder eine Abschlagzahlung? Wie auch immer. Bei Erhöhung muss der Vermieter die gestiegenen Nebenkosten nachweisen. Wenn Sie für da abgelaufen Abrechnungsjahr eine Nachzahlung leisten sollen, muss Ihnen der Vermieter diese anhand einer nachvollziehbaren Berechnung nachweisen. Er kann nur Nebenkosten umlegen, die tatsächlich angefallen sind, und die er belegen kann. Es ist nicht möglich aufgrund gestiegener Erdölpreise die die Abschlagzahlung zu erhöhen wenn Sie mit Gas heizen. Ich würde mich an Ihrer Stelle an den Mieterschutzbund wenden.

Dazu:
Abschlagszahlung: Zahlt der Mieter monatliche Abschläge, können diese bei steigenden Betriebskosten in der Regel erhöht werden. Maßgeblich hierfür ist jedoch allein die vorangegangene Abrechnungsperiode und nicht etwa die Ankündigung der Stadt, dass bestimmte Gebühren in Zukunft erhöht werden. Überdies müssen die Kostensteigerungen genau belegt werden. Pauschale Hinweise, z.B. auf steigende Heizölpreise, reichen nicht.

Nebenkostenpauschale: Auch die Nebenkostenpauschale kann bei nachweislich gestiegenen Betriebskosten erhöht werden, wenn dies im Mietvertrag so vorgesehen ist. Ohne eine solche Klausel geht dies jedoch nur dann, wenn die Beibehaltung der Pauschale für den Vermieter wegen drastischer Kostensteigerungen unzumutbar ist.

Bei der Abschlags- oder Vorauszahlung folgt im Unterschied zur Pauschale jährlich eine Nebenkostenabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Kosten im Abrechnungszeitraum aufgeschlüsselt und abgerechnet werden. Je nachdem, ob sie unter oder über dem bereits bezahlten Betrag liegen, muss der Vermieter den Überschuss zurückzahlen oder aber für den Mieter wird eine Nachzahlung fällig.

Offline Renate

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
über 20 % Erhöhung der Nebenkosten wegen Erdgaspreise?
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2004, 09:58:11 »
Dankeschön! :-))

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz