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Rückbau von Versorger-Leitungen
Cremer:
@HG24,
aha, es gibt also keine besonderen Vertragsbestimmungen.
Das siehtr im ersten Moment schon mals gut aus.
RR-E-ft:
@HG24
@Cremer
Man sollte einfach einmal einen Blick in § 8 AVBFernwärmeV werfen.
HG24:
Ja, § 8 AVBFernwärmeV sieht den Rückbau vor.
Aber nicht, wie rückgebaut werden muß oder wer es bezahlt. Gibt es vielleicht hierzu Richtlinien oder gar Urteile?
Vielen Dank!
RR-E-ft:
@HG24
Die Kostentragung ist in § 8 AVBV geregelt.
Vielleicht lesen Sie noch einmal den Absatz 3 und 4.
Rückbau bedeutet Herstellung des ursprünglichen Zustandes. Wie der erfolgt, ob mit Schubkarre oder Hubschrauber und Lastensegler, ist relativ egal.
Urteile gibt es dazu einige. Besonderheiten gelten in den neuen Bundesländern nach § 9 Grundbuchbereinigunggesetz.
Ein Rechtsanwalt wird darüber gern beraten.
Unser Thema hier ist der Preisprotest und nicht der Rückbau.
HG24:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@HG24
Die Kostentragung ist in § 8 AVBV geregelt.
Vielleicht lesen Sie noch einmal den Absatz 3 und 4.
Rückbau bedeutet Herstellung des ursprünglichen Zustandes. Wie der erfolgt, ob mit Schubkarre oder Hubschrauber und Lastensegler, ist relativ egal.
Urteile gibt es dazu einige. Besonderheiten gelten in den neuen Bundesländern nach § 9 Grundbuchbereinigunggesetz.
Ein Rechtsanwalt wird darüber gern beraten.
Unser Thema hier ist der Preisprotest und nicht der Rückbau.
--- Ende Zitat ---
@ RR-E-ft
Würden Sie mir einige Urteile benennen? Vielleicht sogar im Bereich Nahwärmeversorgung?
Vielen Dank!
Heinz-G.
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